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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

1.5 Rechtskraftdatum — B1-B4 alle Auszüge

1.6 Bei Militärurteilen: Angabe des Vollzugskantons mit Kantonskürzel — B1-B4 alle Auszüge

1.7 Angabe, dass „keine besondere Verfahrensart“ vorliegt — B1-B4 nicht auszugsrelevant

(falls kein Fall von Ziff. 1.8)

1.8 Bei Revision und bei Neubeurteilung, Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung nach Abwesenheitsverfahren:

1.8.1 Angabe, ob Revision — B1-B4 nicht auszugsrelevant 1.8.2 Angabe, ob Neubeurteilung, Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung nach Abwesenheitsverfahren — B1-B4 nicht auszugsrelevant 1.8.3 Angaben zum aufgehobenen Grundurteil — B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Urteilsdatum, urteilende Behörde, Eröffnungsdatum und Rechtskraftdatum

1.9 Info

1.9.1 Angaben zu Ersterfassung

(bezogen auf erstmaliges Speichern der strukturierten Daten bei einem Grundurteil)

1.9.1.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant 1.9.1.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer

1.9.2 Angaben zu letzter Mutation

(bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes bei einem Grundurteil)

1.9.2.1 Datum und Uhrzeit X B1-B4 nicht auszugsrelevant 1.9.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1-B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer

1.10 Angabe, ob ein Urteil, welches die Selektionskriterien nach Art. 25 Abs. 1 Bst. m und n erfüllt, für das Erschei- — — nicht auszugsrelevant

nen im Behördenauszug 4 oder im Privatauszug relevant ist oder nicht (nur für registerführen-

de Stelle einsehbar)

2. Angaben zum Tatbestand

2.1 Angaben zum Ausgangstatbestand

(diese beziehen sich auf die einzelnen Delikte, wie sie sich zum Beispiel aus dem Besonderen Teil des Strafge-

setzbuches ableiten lassen)