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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
2.2 Angaben zu Kombinationsmöglichkeiten
(diese beziehen sich auf einzelne Tatbestandsvarianten, die jeweils bei sehr vielen Delikten vorkommen können,
wie zum Beispiel Versuch, Gehilfenschaft, mehrfache Begehung)
2.2.1 Kurzreferenzierung — B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant (in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die rechtliche Referenzierung nach Ziff. 2.2.2 oder auf
die Bezeichnung nach Ziff. 2.2.3 Bezug nimmt und der schnelleren Datenerfassung dient)
2.2.2 Rechtliche Referenzierung — B1, B2 und B4 B1, B2 und B4 (= Angabe der genauen Fundstelle im Erlass, falls vorhanden )
2.2.3 Bezeichnung — B1, B2 und B4 B1, B2 und B4 (= sprachliche Umschreibung der Tathandlung dieser Tatbestandsvariante)
2.2.4 Gültigkeitsdauer der rechtlichen Referenzierung — B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant (zur Kennzeichnung der Fassung des Artikels und Erlasses, auf den Bezug genommen wird)
mit Anfangs- und Enddatum (sofern vorhanden)
3. Hinweise an die Verfahrensleitung X B1, B2 und B4 Nicht auszugsrelevant mit Datum, an dem die Meldung nach Art. 25 Abs. 1 Bst. b letztmals gesendet wurde
und Datum, an dem diese Meldung wiederholt werden soll