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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
34.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird — B1-B4 alle Auszüge 34.2 Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Strafe zu Gunsten einer Massnahme — B1-B4 alle Auszüge
mit Bezeichnung der Massnahme
34.3 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde — B1-B4 alle Auszüge
35. Beim NEN «Zeitliche Einschränkung des Verbots»
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot)
35.1 Bezeichnung des Verbots, welches zeitlich eingeschränkt werden soll — B1-B4 alle Auszüge 35.2 Angabe, ob neue Grunddauer oder Verkürzung der Verbotsdauer vorliegt — B1-B4 alle Auszüge 35.3 Falls neue Grunddauer: — B1-B4 alle Auszüge
Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen), welche als neuer Basiswert verwendet wird, womit
bisher angeordnete Verlängerungen oder Verkürzungen nicht mehr zu beachten sind
35.4 Falls Verkürzung der Verbotsdauer: — B1-B4 alle Auszüge
Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen), welche vom bisher berechneten Verbotsende abzuzie-
hen ist
36. Beim NEN «Zeitliche Verlängerung des Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot)
36.1 Bezeichnung des Verbots, welches verlängert werden soll — B1-B4 alle Auszüge 36.2 Umfang der Verlängerung: — B1-B4 alle Auszüge
mit Dauer (und Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen),
mit Vermerk unbestimmte Dauer oder mit Vermerk lebenslänglich
36.3 Rechtskraftdatum des NEN — B1-B4 alle Auszüge
(Datum, ab dem die Verlängerung wirksam ist, sofern Verbot bereits vor Rechtskraft abgelaufen ist)