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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
1.4.1.1 Datum und Uhrzeit X B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant 1.4.1.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
1.4.2 Angaben zu letzter Mutation
(bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes bei einem hS):
1.4.2.1 Datum und Uhrzeit X B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant 1.4.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer X B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
1.4.3 Ehemalige Verfahrensleitungen:
(bei einem Wechsel der Verfahrensleitung, der nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgt ist)
1.4.3.1 Bezeichnung der ehemals zuständigen Behörde X B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant 1.4.3.2 Aktenzeichen des ehemaligen Verfahrens X B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant 1.4.3.3 Datum der Registrierung des Wechsels der Verfahrensleitung in VOSTRA X B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant
2. Angaben zu den vorgeworfenen Delikten
2.1 Angaben zum Ausgangstatbestand
(diese beziehen sich auf die einzelnen Delikte, wie sie sich zum Beispiel aus dem Besonderen Teil des Strafge-
setzbuches ableiten lassen)
2.1.1 Kurzreferenzierung — B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant
(= in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die rechtliche Referenzierung nach Ziff. 2.1.2 Bezug
nimmt und der schnelleren Datenerfassung dient)
2.1.2 Rechtliche Referenzierung — B1, B2 und B4 B1, B2 und B4
(= Angabe der genauen Fundstelle im Erlass)
2.1.3 Bezeichnung — B1, B2 und B4 B1, B2 und B4
(= sprachliche Umschreibung der Tathandlung des Ausgangstatbestandes)
2.1.4 Gültigkeitsdauer der rechtlichen Referenzierung — B1, B2 und B4 nicht auszugsrelevant
(zur Kennzeichnung der Fassung des Artikels und Erlasses, auf die Bezug genommen wird)
mit Anfangs- und Enddatum (sofern vorhanden)