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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
30.2 Bedingt zu vollziehender Teil der Sanktion: — B1-B4 alle Auszüge mit Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen, Stunden) oder
mit Höhe (mit Angabe von Betrag und Währung)
30.3 Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Strafe zu Gunsten einer Massnahme — B1-B4 alle Auszüge mit Bezeichnung der Massnahme
31. Beim NEN «Verlängerung der Probezeit»:
(bezieht sich auf Geschehen während des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs)
31.1 Bezeichnung der Sanktion, deren Vollzug bedingt aufgeschoben wurde — B1-B4 alle Auszüge 31.2 Angaben zur verlängerten Probezeit
31.2.1 Dauer der Verlängerung der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
31.2.2 Eröffnungsdatum des NEN — B1-B4 alle Auszüge (ist als Beginn der Verlängerung relevant, wenn Datum nach bisherigem Probezeitende liegt)
31.2.3 Ende der verlängerten Probezeit — B1-B4 alle Auszüge 31.2.4 Zusätzliche Anordnungen während der verlängerten Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung
31.3 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde — B1-B4 alle Auszüge
32. Beim NEN «Verwarnung»:
(bezieht sich auf Nichtbewährung während bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs)
32.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird — B1-B4 alle Auszüge
33. Beim NEN «Vollzug der Reststrafe»:
33.1 Falls Reststrafe im NEN ausgewiesen ist: — B1-B4 alle Auszüge Dauer der Reststrafe
mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
33.2 Falls keine Reststrafe im NEN ausgewiesen ist: — B1-B4 nicht auszugsrelevant Vermerk, dass keine Angaben vorhanden sind
34. Beim NEN «Widerrufen»:
(bezieht sich auf Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs)