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Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 40 _____________________________________________________________________________________

die Organe der sicherheitspolitischen Führung des Bundes; diese bestehen aus der Kerngruppe Sicherheit und dem Sicherheitsausschuss des Bundesrats.10 Sie dienen zur laufenden Beurteilung der sicherheitsrelevanten Lage sowie zur Koordination departementsübergreifender sicherheitspolitscher Geschäfte und zur Vorberatung solcher Geschäfte für Entscheide des Bundesrats. Diese Gremien können in der Krisenbewältigung eine unterstützende Rolle spielen, wenn eines der vertretenen Departemente wegen des fachlichen Bezugs die Federführung hat. Sollte die Schweiz zum Beispiel Opfer eines grösseren Cyberangriffs gegen kritische Infrastrukturen werden, könnte auch die Kerngruppe Cyber für die Koordination zugunsten des federführenden Departements eingesetzt werden.

In einer Krisenlage müssen Entscheide rasch gefällt und die Abläufe gestrafft werden, deshalb ist der kürzest mögliche Weg zum politischen Entscheidungsgremium – dem Bundesrat – zentral. Krisenmanagement auf Stufe Bund muss der departementalen Struktur der Regierung Rechnung tragen. Beim Krisenmanagement verfolgt der Bund deshalb den Grundsatz, dass jenes Departement, das fachlich am meisten betroffen ist und auch die Mittel, Entscheidkompetenzen und Fachkenntnisse für die Bewältigung einer spezifischen Krisenlage hat, die Federführung übernimmt und Entscheide des Bundesrats vorbereitet. Es wird ein massgeschneiderter, den Erfordernissen der Lage angepasster Stab auf Stufe Departement gebildet, der durch einen Stab auf operativer Ebene ergänzt werden kann, z.B. je nach Ereignis durch den Bundestab Bevölkerungsschutz oder durch die Einsatzorganisation fedpol. Zudem müssen die Kantone sowie wissenschaftliche Expertise einbezogen werden. Die Krisenkommunikation auf Stufe Landesregierung übernehmen die Vorsteherin oder der Vorsteher des federführenden Departements oder die Bundepräsidentin bzw. der Bundespräsident sowie der Bundesratssprecher.

Diese Grundsätze haben sich als richtig und praxistauglich erwiesen. Permanente übergeordnete Krisenstäbe, die in keinem Departement angesiedelt sind, haben sich nicht bewährt, weil der fachliche Bezug und der direkte Zugang zu den Departementsführungen, die mit Anträgen an den Bundesrat gelangen können, fehlen, ebenso wie die Integration in Entscheidungsabläufe.11

Angesichts der Volatilität der sicherheitspolitischen Lage und der Unvorhersehbarkeit von Ereignissen sind die Vorbereitung und die Bewältigung von Krisen in den letzten Jahren wichtiger geworden. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden im Management von Krisen aller Art soll deshalb weiterhin in regelmässigen Übungen geübt und verbessert werden. Dazu dienten die strategischen Führungsübungen (2013, 2017) und die Sicherheitsverbundübungen (2014, 2019).

Ebenso wichtig ist, aus realen Krisen Lehren zu ziehen. Der Bundesrat wertete dazu die Krisenbewältigung des Bundes in der ersten Welle (Februar bis August 2020) der Covid-19-Pandemie aus. Es hat sich gezeigt, dass die Rollen der Stäbe und ihr Verhältnis zueinander klarer geregelt werden müssen. Der Bundesrat bekräftigt, dass es weiterhin auf

10 Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates vom 2. Dezember 2016 (BBl 20168775). Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates besteht aus den Vorstehern und Vorsteherinnen des VBS (Vorsitz), des EDA und des EJPD. Die Kerngruppe Sicherheit besteht aus der Staatssekretärin EDA, dem Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes und der Direktorin des Bundesamtes für Polizei.

11 Der Stab Sicherheitsausschuss des Bundesrats hatte diese Aufgabe, konnte aber die Erwartungen aus den genannten Gründen nicht erfüllen. Er wurde 2011 aufgelöst.