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Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 41 _____________________________________________________________________________________
der strategischen und operativen Stufe unterschiedliche Stäbe braucht. Ein einziger übergeordneter Stab, der für alles zuständig wäre, eignet sich aus den oben erläuterten Gründen nicht, da die Fachkenntnisse fehlen würden und er zu weit weg von der Departementsführung und ausserhalb der eingespielten Entscheidungsabläufe wäre.
Das Krisenmanagement und die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Hinblick auf einen Terroranschlag oder eine Pandemie sind aufgrund von Übungen, Vorbereitungen und realen Ereignissen besser eingespielt als früher. Krisen können jedoch, insbesondere angesichts der hybriden Art der Konfliktführung, verschiedene Formen annehmen, und es ist wichtig, die Lehren zur Bewältigung verschiedener Ereignisse anzuwenden. Deshalb sollen die Mitglieder von departementalen und interdepartementalen Krisenstäben nicht nur in Übungen geschult, sondern auch weitergebildet werden, um in Krisen nach denselben – und zielführenden – Prozessen und Methoden arbeiten zu können.
Schliesslich verlangt erfolgreiche Krisenbewältigung, dass alle sicherheitspolitischen Instrumente einsatzfähig sind, auch jene die ganz oder teilweise auf dem Dienstpflichtsystem basieren: Armee, ziviler Ersatzdienst, Zivilschutz und Feuerwehr. Damit diese Mittel wirksam eingesetzt werden können, müssen die Bestände von Armee und Zivilschutz personell ausreichend alimentiert sein. Seit Jahren gehen die Rekrutierungszahlen im Zivilschutz markant zurück, und auch die Bestände der Armee sind angesichts der zahlreichen frühzeitigen Abgänge mittelfristig nicht gesichert. Gleichzeitig muss sich das Dienstpflichtsystem an gesellschaftliche Entwicklungen und Bedürfnisse anpassen, wobei Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Dienstpflicht im Vordergrund steht.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und des Krisenmanagements dienen insbesondere folgende Massnahmen:
Überprüfung der Grundlagen des Krisenmanagements im Hinblick auf langanhaltende Ereignisse, insbesondere Rolle und Zusammensetzung des Bundesstabs Bevölkerungsschutz, des interdepartementalen Krisenstabs auf Stufe Bundesrat für bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse und der departementsinternen Krisenstäbe.
Klärung und Abgrenzung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen bezüglich Prozessen, Kontakt- und Anlaufstellen aufgrund der Erkenntnisse aus der Covid-19-Krise.
Bessere Integration bundesexterner Expertise in das Krisenmanagement des Bundes, z.B. aus der Wissenschaft, und Überprüfung der Versorgung mit medizinischen Gütern und Produkten während einer Pandemie, gestützt auf Erfahrungen mit Covid-19.
Priorisierung und Förderung der Digitalisierung, beispielsweise durch Beschleunigung der Arbeiten zur vereinfachten Informationsübermittlung und -aufbereitung sowie besseren Kompatibilität der Systeme.
Verbesserung der Bestände von Zivilschutz und Armee, z.B. durch Annäherung zwischen Zivildienst und Zivilschutz und bessere Vereinbarkeit von Militärdienst und Zivilleben; Initiierung einer Diskussion zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems.