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Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 38 _____________________________________________________________________________________
In den vergangenen Jahren weckten ausländische Direktinvestitionen Befürchtungen, dass Arbeitsplätzen und Knowhow verloren gingen und die nationalen Sicherheit gefährdet werde. Grundsätzlich fördert die offene Politik der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland den Wirtschaftsstandort Schweiz durch einen Zufluss von Kapital und Wissen und trägt damit zur Wertschöpfung, Technologieführerschaft sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Im März 2020 beauftragte das Parlament den Bundesrat jedoch, gesetzliche Grundlagen für eine Kontrolle von ausländischen Investitionen zu schaffen.
Zur Stärkung der Resilienz und Versorgungssicherheit bei internationalen Krisen dienen insbesondere folgende Massnahmen:
Prüfung und Reduktion von Abhängigkeiten bei der Versorgung mit kritischen, lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen, gestützt auf die Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie.
Unterstützung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis durch Beschaffungen im Inland, Offset-Geschäfte, internationale Kooperation, anwendungsorientierte Forschung, Innovationsförderung, Informationsaustausch mit der Industrie und ein Exportkontrollregime, das auch sicherheitspolitische Interessen berücksichtigt.
Verstärkung des Zugangs zu weltraumbasierten Dienstleistungen zur Kommunikation, Navigation und Erdbeobachtung, sowie des internationalen Engagements zur Stärkung der langfristigen und friedlichen Nutzung des Weltraums.
Erarbeitung einer Gesetzesgrundlage für die Kontrolle von ausländischen Investitionen (Vernehmlassung für zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehen).
4.2.8 Stärkung des Schutzes vor Katastrophen und Notlagen und der Regenerationsfähigkeit
Der Bevölkerungsschutz ist das primäre Instrument zur Bewältigung von natur-, technik- und gesellschaftsbedingten Gefahren. Mit dem totalrevidierten Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz wird er noch konsequenter auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet.
Die sanitätsdienstlichen Schutzanlagen könnten auch bei Extremereignissen wie Erdbeben oder einer Pandemie genutzt werden. Die bestehenden Einrichtungen genügen aber nur teilweise heutigen Ansprüchen und Standards. Unter der Leitung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz laufen Projekte zur künftigen Nutzung der Schutzanlagen.
Erfolgreiche Bewältigung von Ereignissen setzt eine sichere, hochverfügbare Kommunikation und Datenübertragung voraus, insbesondere zwischen den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. In den letzten Jahren wurden verschiedene Projekte zur Modernisierung der Telematik-Infrastruktur und der entsprechenden Systeme lanciert. Dazu gehören das Sicherheitsnetzfunk Polycom und das Sichere Datenverbundsystem. Zudem läuft ein Pilotprojekt zur möglichen Einführung eines breitbandigen mobilen Sicherheitskommunikationssystems.