Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten
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Artikel 189 Sexuelle Nötigung
Artikel 190 Vergewaltigung
Artikel 191 Schändung
Geltendes Recht Variante 1 Variante 2
Art. 189 Abs. 1 und 190 Abs. 1: Zusätzlich zu Variante 1: Ergänzung «Vornahme» Art. 189 Abs. 1 und 190 Abs. 1:
Art. 189 Abs. 3 und 190 Abs. 3: Ausdehnung der Definition der «Vergewalti-
Streichung «namentlich» gung»
Art. 191: Art. 191: - Änderung des Randtitels im deutschen Ge- Einführung einer Mindeststrafe setzestext - Streichung «in Kenntnis ihres Zustandes»
Art. 189 Sexuelle Nötigung Art. 189 Sexuelle Nötigung Art. 189 Sexuelle Nötigung
1Wer eine Person zur Duldung einer beischlafs-1 Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung1 Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung ähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen einer beischlafsähnlichen oder einer anderen nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychi- sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychizum Widerstand unfähig macht, wird mit Frei- schen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig schen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig heitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. oder Geldstrafe bestraft. oder Geldstrafe bestraft.
2…2…2…
3Handelt der Täter grausam, verwendet er na-3 Handelt der Täter grausam, verwendet er na-3 Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen ande- mentlich eine gefährliche Waffe oder einen mentlich eine gefährliche Waffe oder einen ren gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Art. 190 Vergewaltigung Art. 190 Vergewaltigung Art. 190 Vergewaltigung
1Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem Vornahme oder Duldung des Beischlafs nötigt, Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychi- namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwen- einer beischlafsähnlichen Handlung, die mit schen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig det, sie unter psychischen Druck setzt oder zum einem Eindringen in ihren Körper verbunden macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstra- ist, nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gezu zehn Jahren bestraft. fe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. walt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt
oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit