Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten

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linie 2011/93/EU,155 die sich der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern widmet, sowie (zumindest punktuell) in der Richtlinie 2011/36/EU156 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer enthalten. Beide Richtlinien definieren u.a. die im jeweiligen Bereich unter Strafe zu stellenden Vorsatzhandlungen und legen die dabei vorzusendenden Mindesthöchststrafen fest. Allerdings sind diese EU-Richtlinien für die Schweiz mangels Übernahme nicht rechtsverbindlich. Die vorgeschlagenen Änderungen sind somit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der EU vereinbar.

10.2.2 Übereinkommen des Europarats

Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kin-

dern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Art. 20 LK Kinderpornografie

Die Revision von Artikel 197 Absatz 8 StGB steht nicht im Widerspruch zu Artikel 20 Ziffer 1 Buchstaben a und e LK (Herstellung und Besitz von Kinderpornografie) sowie zu Artikel 20 Ziffer 3 zweites Lemma (diesbezügliche Vorbehaltsmöglichkeit). Vgl. Ziffer 3.10.2.

Art. 23 LK Kontaktanbahnung zu Kindern zu sexuellen Zwecken

Der Entwurf eines neuen Artikels 197a StGB, der bereits Vorbereitungshandlungen strafbar erklärt, und der damit weiter geht, als es Artikel 23 LK vorschreibt, erfüllt die (Minimal-) Anforderungen der LK. Dasselbe gilt für die Alternative des Verzichts auf eine Regelung, da bereits das geltende Recht die Anforderungen von Artikel 23 LK erfüllt. Vgl. Ziffer 3.12.3.

Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Be-

kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Art. 36 IK Sexuelle Gewalt

Der vorgeschlagene Artikel 187a StGB ist mit dieser Bestimmung kompatibel. Vgl. Ziffer 3.4.4.2.

155 Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dez. 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates, ABl. L 335 vom 17.12.2011, S. 1.

156 Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates, ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1.