Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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- Schutzflächenziel 17 Prozent und Förderung der Vernetzung: Von der
Ausweitung des Schutzflächenziels und der Vernetzung können verschiedene Akteure betroffen sein wie beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe, Verkehrsbetriebe, Energieversorgungsunternehmen, Betreiber von Freizeitanlagen und touristischen Anlagen oder Waldbesitzer und Forstbetriebe. Sie treffen zu Gunsten der jeweiligen gebietsspezifischen Schutzziele geeignete Massnahmen, wofür sie entschädigt werden. Weiter können Kosten entstehen für den Unterhalt von Flächen, die unter das
Schutzziel fallen. Diese werden durch die öffentliche Hand getragen, beispielsweise im Rahmen der Programmvereinbarungen Bund-Kantone oder der Direktzahlungen für die Landwirtschaft. Auch der Nutzungsverzicht wird insbesondere bei der Waldwirtschaft oder der Landwirtschaft kompensiert. Weil die aquatischen Schutzgebiete nach Artikel 7a BGF keine Ausschlussgebiete für neue Wasserkraftanlagen sind, beeinträchtigen sie die Ziele der Energiestrategie nicht.
- Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere (Wildtierkorridore): Mit der
Erstellung und Sanierung von Wildtierkorridoren werden die Kantone private Unternehmen beauftragen. Inwieweit Grundeigentümer (Unternehmen, Private) in ihrer Nutzung beeinträchtigt werden, wird derzeit durch das BAFU abgeklärt.
- Sanierung Biotope: Aufträge zur Aufwertung und zur Sanierung von Bio-
topen generieren bei den betroffenen Unternehmen und ihren Vorleistern Wertschöpfung und Beschäftigung. Entsprechend den von Bund und Kantonen eingesetzten Mitteln ergibt sich für die Unternehmen eine jährliche Wertschöpfung von rund 80 Millionen Franken (inkl. Aufträge für Unterhalt). Ein grosser Teil dieser Wertschöpfung fällt bei lokalen Unternehmen an.93 Dies ist aus regionalwirtschaftlicher Sicht interessant, sofern die Sanierungen in Randregionen stattfinden.
- Stärkung ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet: Von der Neurege-
lung sind neben der öffentlichen Hand auch Unternehmen und Privatpersonen in ihrer Funktion als Grundeigentümer, Bauherren und Investoren betroffen. Sie müssen die Kosten für ökologische Ausgleichsflächen teilweise selber tragen – im Sinne des Ausgleichs der Nutzung. Beispielsweise Wohnüberbauungen oder Firmengelände profitieren aber auch in verschiedener Hinsicht von einer naturnahen Umgebung. Unternehmen können in ihrer Funktion als Auftragnehmer von der Erstellung von ökologischen Ausgleichsflächen profitieren. Aufträge wie die Begrünung von Dachflächen oder der Unterhalt von Grünflächen generieren beispielsweise bei Gartenbauunternehmen Wertschöpfung und Beschäftigung.
93 BAFU (Hrsg.) 2020: Sozioökonomische Analyse der Wirkungen von Investitionen in Naturschutz und Waldbiodiversität. Bundesamt für Umwelt, Bern.