Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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sind. Zudem erhalten die Kantone Abgeltungen an die Kosten zur langfristigen Erhaltung dieser Gebiete.
- Stärkung ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet: Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Programmvereinbarungen mit 20 Millionen Franken pro Jahr an den Kosten der Kantone für den ökologischen Ausgleich. Dieser umfasst insbesondere Grünräume (z. B. naturnah gestaltete Parkanlagen und Umgebungen von Häusern oder Überbauungen, Umgebungsgrün von Schulhausanlagen oder Plätze und Spielplätze mit vielfältigen Bäumen und anderen Pflanzen), Grünachsen (z. B. Baumreihen und Alleen, Grünzüge (begrünte Fussverbindungen und Velowege) oder Verkehrsbegleitgrün wie begrünte Tramtrassees, Strassenborde, Trennstreifen, Kreisel etc.) sowie Gewässerräume und Wasserflächen (begehbare, naturnah gestaltete See- und Flussufer oder Bäche und Teiche im Siedlungsraum).
Zur Förderung einer umfassenden Baukultur werden keine Mehrkosten erwartet. Auch die vorgesehenen Änderungen im Landwirtschaftsgesetz verursachen für den Bund keine finanziellen Aufwände. Die notwendigen Arbeiten umfassen lediglich die Definition der Anforderungen an Biodiversitätsförderflächen und sind deshalb vernachlässigbar.
Für die Umsetzung des Gegenvorschlags benötigt der Bund zusätzliche Mittel aus der allgemeinen Bundeskasse in der Höhe von 100 Millionen Franken pro Jahr.
6.4.2 Personelle Auswirkungen auf den Bund
Der Bund schätzt den personellen Mehrbedarf zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags auf rund 700 Stellenprozente. Diese sind für das BAFU vorgesehen.
Der personelle Mehrbedarf ergibt sich insbesondere aus folgenden neuen Aufgaben:
- Schutzflächenziel 17 Prozent und Förderung der Vernetzung: 250 Stelle prozente sind vorgesehen für: Erarbeiten von Grundlagen für die Förderung der Biodiversität aus nationaler Sicht, für die Ergänzung der Förderung der Biodiversität aus regionaler/lokaler Sicht, für die Ausscheidung von aquatischen Schutzgebieten, Entwicklung der Grundlagen zur räumlichen Anordnung insbesondere Vernetzung, Abgleich mit der nationalen Planung insbesondere Vernetzung, Entwicklung eines Instrumentes nach RPG Art. 13 (Konzept, Sachplan), Definition der Zielvorgaben Bund, der Programmvereinbarungen Bund-Kantone inkl. Verhandlung und Controlling, Umsetzung auf Bundesebene, Erarbeiten von Vollzugshilfen, Arbeitshilfen o.ä. zuhanden der Kantone, Schnittstellenbetreuung und Dialog u.a. zwischen Bund und Kantonen, Fachkonferenzen, Sektoralpolitiken, usw.