Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Franken pro Jahr aus der Umsetzung von Projekten (Projektabwicklung).90 Ein der Teil der Kosten für die Umsetzung von Projekten fällt bei den Gemeinden an. Diese müssen infolge des Gegenvorschlags vor allem vermehrt beim ökologischen Ausgleich tätig werden.
Allerdings ergeben sich für die Kantone mit den beantragten Neuregegelungen keine grundlegend neuen Aufgaben: Der Naturschutz ist und bleibt eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Der indirekte Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative schafft jedoch mehr Verbindlichkeit für die Kantone, da ihnen eine zentrale Rolle beim Vollzug und bei der Schaffung der Ökologischen Infrastruktur zukommt. Insbesondere sind die Kantone im Bereich der regionalen und lokalen Biotope sowie zum ökologischen Ausgleich im Siedlungsraum stärker verpflichtet.
Ohne das engagierte Handeln der Kantone können die Biodiversitäts-Ziele – insbesondere das 17 Prozent-Ziel – nicht erreicht werden. Die NHG-Revision fokussiert dabei auf zwei zentrale Aufgaben, die den Kantonen schon heute zukommen: dem Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung und dem ökologischen Ausgleich. Diese Aufgaben werden punktuell ergänzt gestärkt. Neue Aufgaben ergeben sich für die Kantone durch die neuen Artikel des JSG (Wildtierkorridore) und BGF (Fischschutzgebiete).
Die Kosten für Kantone und Gemeinden setzten sich wie folgt zusammen:
- Schutzflächenziel 17 Prozent und Förderung der Vernetzung: Die Aufwendungen für den Zuwachs der Schutzgebietsfläche auf mindestens 17 Prozent werden für die Kantone auf 46 Millionen pro Jahr Franken geschätzt. Diese Mittel umfassen 3091 Millionen Franken für den Unterhalt der zusätzlichen Flächen, 8 Millionen Franken für die raumplanerische Sicherung der Schutzgebiete (Verfügung von Schutzzonen, Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen) sowie weitere 8 Millionen Franken für Projektkosten zur Umsetzung der Massnahmen.
- Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere (Wildtierkorridore): Insgesamt fallen für die Kantone Mehrkosten von jährlich 8 Millionen Franken an. Analog zum Bund müssen die Kantone 6 Millionen Franken zur Erstellung und Sanierung der Wildtierkorridore, für die Lebensraumaufwertung von Jagdbanngebieten und Vogelreservaten sowie für die Aufsicht dieser Gebiete aufwenden. Weitere 2 Millionen Franken jährlich entstehen aus Arbeiten zur Projektplanung und –begleitung oder der Umsetzungskontrolle.
90 Inklusive allfälliger Umsetzungskosten der Gemeinden.
91 Noch ist nicht klar, in welchen Kantonen zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden können Eine Aufteilung der Mehrkosten nach Kantonen ist derzeit deshalb nicht möglich.