Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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- Verbesserung und Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere: Insgesamt 200 Stellenprozente gehen in: Erstellen einer neuen Wildtierkorridor-Verordnung, Aktualisieren der Grundlagen zu den Wildtierkorridoren,

Grundlagen zur Lebensraumförderung in Wildtierschutzgebieten, Abgleich mit nationaler Planung insbesondere Vernetzung, Abgleich mit den Kantonen, Umsetzung der Wildtierkorridor-Verordnung mit den Kantonen, Vollzugshilfe, Arbeitshilfe o.ä. zuhanden der Kantone, Leitlinien für kantonale Schutzgebiete, Mitgestaltung der Programmvereinbarungen Bund-Kantone inkl. Controlling, Schnittstellenbetreuung insbesondere mit Kantonen und Dritten.

- Sanierung Biotope: Zur Sanierung der Biotope besteht ein geschätzter Personalaufwand von 150 Stellenprozenten für den Bereich «Unterhalt» und «Sanierung» Biotope. Diese Ressourcen sind vorgesehen für die Erarbeitung von Grundlagen zum defizitären Unterhalt, zur Sanierung, Sanierungsprogramm, für die Definition der Zielvorgaben und Programmvereinbarungen Bund-Kantone inkl. Verhandlung und Controlling,

Entwicklung von Arbeitshilfen o.ä. zuhanden der Kantone und Dritten, Erarbeiten von Vollzugshilfen, Arbeitshilfen o.ä. zuhanden der Kantone,

Schnittstellenbetreuung und Dialog u.a. zwischen Bund und Kantonen, Fachkonferenzen, Sektoralpolitiken, usw.

- Stärkung ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet: 100 Stellenprozente sind vorgesehen für: Grundlagen für den ökologischen Ausgleich insbesondere Abgleich mit anderen Prioritäten und Massnahmen im Siedlungsbereich wie Klimaschutz, Lärm, Gesundheit, Standortqualität, Zielvorgaben Bund, Abgleich mit nationaler Planung insbesondere Vernetzung,

Vollzugshilfe, Arbeitshilfe o.ä. zuhanden der Kantone, Definition der Programmvereinbarungen Bund-Kantone inkl. Verhandlung, Controlling,

Schnittstellenbetreuung und Dialog insbesondere mit anderen Bundespolitiken (z.B. Agglomerationsprogramme), Kantonen und Dritten.

Die Aufnahme der Förderung einer hohen Baukultur ins Gesetz führt gegenüber heute zu keinem personellen Mehraufwand. Die Aufgaben des Bundes können im Rahmen der bestehenden Ressourcen erfüllt werden.

6.4.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Mit den rechtlichen Anpassungen sind auch für die Kantone Mehraufwendungen verbunden. Der Bund geht - über alle Massnahmen gesehen - von Kosten für die Kantone und Gemeinden von jährlich insgesamt rund 150 Millionen Franken aus (Kantone: 140 Millionen Franken p.a.; Gemeinden: 10 Millionen Franken p.a.),

inklusive personeller Mehrbedarf. Von den benötigten Mitteln entfallen 105 Millionen Franken auf die Beiträge für zusätzliche Schutzflächen, Wildtierkorridore, die Sanierung von Biotopen, aquatische Schutzgebiete und den ökologischen Ausgleich. Die übrigen Kosten ergeben sich aus jährlich 15 Millionen Franken aus Grundlagenarbeiten (Sachpläne, Konzepte, Vorgaben) und Aufsichtsfunktion und 30 Millionen