Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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- Sanierung Biotope: Für den gesetzeskonformen Unterhalt der bestehenden Schutzgebiete92 sowie für die Sanierung der nationalen Biotope beträgt der Mehrbedarf für die Kantone 47 Millionen Franken pro Jahr. Diese leiten sich mit jährlich 29 Millionen Franken aus der Deckung des vernachlässigten Schutzes und Unterhalts bei bestehenden nationalen, regionalen und lokalen Biotopen ab (analog Mehrkosten Bund), mit 3 Millionen Franken jährlich für die Erfassung des Zustands der nationalen Biotope, mit 5 Millionen Franken für ihre Aufwertung und Sanierung sowie mit 10 Millionen Franken Umsetzungskosten.
Zur Schaffung aquatischer Schutzgebiete fallen den Kantonen Mehrkosten über 6 Millionen Franken an. Diese umfassen 5 Millionen Franken pro Jahr für Erhaltungsmassnahmen und lokale Massnahmen zur Verbesserung dieser Gebiete an sowie 1 Million Franken für Umsetzungskosten.
- Stärkung ökologischer Ausgleich im Siedlungsgebiet: Insgesamt entstehen für die Kantone Mehrkosten über jährlich 33 Millionen Franken. Für die Gemeinden fallen Mehrkosten über 10 Millionen Franken an. Der grösste Mehrbedarf an Kantonsmitteln (30 Millionen Franken pro Jahr) entsteht für die Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen. Weitere Aufwendungen erfordern Anpassungen der Richtplanungen (3 Millionen Franken pro Jahr) sowie einmalige Mehrkosten für die Unterstützung der Gemeinden in der Höhe von rund 5 Millionen Franken.
Im Siedlungsgebiet sind die Gemeinden bzw. die Städte für Flächenziele zuständig. Mehrkosten entstehen den Gemeinden für folgende Aufgaben: jährlich 10 Millionen Franken für die Umsetzung von Projekten sowie einmalig 3 Millionen Franken für die Ausarbeitung eines Konzepts für den ökologischen Ausgleich sowie weitere Kosten zur Aufwertung der eigenen Freiflächen.
Im Bereich Baukultur führt die Vorlage zu keinen neuen Pflichten der Kantone und Gemeinden. Die Hauptverantwortung für die Entwicklung der Qualität der gebauten Umwelt liegt bei den Kantonen und Gemeinden, die vielfältige und unterschiedlich gewichtete Ansätze zu deren Sicherung verfolgen. Die Kantone sind durch die Vorlage eingeladen, auch auf ihrer Stufe das Bestreben nach einer hohen Baukultur zu stärken und in diesen Belangen mit dem Bund zusammenzuarbeiten. Auch die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz bedeuten für die Kantone keine Mehrkosten.
6.5 Auswirkungen auf weitere Akteure
Nebst Bund und Kantonen sind auch weitere Akteure von den angestrebten Neuregelungen betroffen.
92 Die heute bereitgestellten Mittel sind nicht ausreichend, s. Martin et al. (2017) Biotope von nationaler Bedeutung - Kosten der Biotopinventare. Expertenbericht zuhanden des Bundes, erstellt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). 2. Auflage, 2017. Insbesondere besteht ein grosser Sanierungsbedarf aufgrund vernachlässigtem Unterhalt und übermässigen Fremdeinwirkungen.