Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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und weitere Teilnehmende fordern, dass der Bund einen grösseren Finanzierungsanteil im Rahmen der Massnahmensubventionierung übernehmen muss.104 AR, LU verlangen, dass allfällige Mehrkosten gegenüber dem üblichen Niveau der Programmvereinbarungen durch den Bund oder alternative Finanzierungsmechanismen zu decken sind. SGemV weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Tragbarkeit der Vorlage für die Gemeinden erst nach einer Feinanalyse der Kosten für jeden Kanton und jede Gemeinde beurteilt werden kann. SGemV verlangt zudem, dass auch die Gemeinden von Finanzhilfen des Bundes gemäss Art. 14a NHG profitieren können.

Weitere Anträge

OW schlägt vor, analog Art. 2 Abs. 4 der Wasserbauverordnung vom 2. November 1994105 einen Schwerfinanzierbarkeitszuschlag einzuführen, um die starke finanzielle Belastung von Kantonen mit überdurchschnittlich grossen Anteilen an Biotopen von nationaler Bedeutung zu mildern. VS möchte die den Kantonen entstehenden Umsetzungskosten zwischen den Kantonen aufteilen. GR, der ETH-Rat sowie eine Privatperson verlangen, dass der Bund vordringlich seine Subventionen auf Fehlanreize hin überprüft und diese gegebenenfalls beseitigt. AG beantragt zu prüfen, ob für die Anlage von Biodiversitätsförderflächen (BFF) in den Vernetzungsgebieten im Kulturland ein zusätzlicher finanzieller Anreiz in Ergänzung zu den BFF- und Vernetzungsbeiträgen nach Landwirtschaftsgesetz geschaffen werden kann. BE bemängelt, es sei unklar, ob in den 100 Mio. CHF, die der Bund zur Verfügung stellen will, Gelder für die Neophytenbekämpfung vorgesehen sind. BE beantragt deshalb, dass der Bund im Rahmen der Programmvereinbarung Gelder für die Neophytenbekämpfung zur Verfügung stellt. NOB, SAV, SAB schlagen vor, das Flächenziel zu streichen und damit die Umsetzungskosten zu reduzieren.

Mit Bezug zur Baukultur weist ZH schliesslich darauf hin, dass die beim Bund zur Verfügung stehenden Finanzmittel zur Sicherung des baukulturellen, archäologischen und landschaftlichen Erbes als etablierter Bereich der Baukultur für zukünftige Generationen nachweislich nicht ausreichen.

5.2 Personelle Auswirkungen auf die Kantone

Knapp die Hälfte der Kantone fordert, dass sich der Bund innerhalb des vorgeschlagenen Kostenrahmens von 100 Mio. CHF auch an zusätzlichen Personalkosten bei den Kantonen beteiligt (Mitfinanzierung von Stellen in den Kantonen oder zumindest Anschubfinanzierungen).106

Breite Unterstützung insbesondere seitens der Umweltorganisationen erhält der Antrag, die personellen Ressourcen sowohl im Bundesamt für Umwelt als auch an anderen Bundesämtern sowie den Kantonen zu erhöhen. Dabei soll der Bund die Aufstockung der personellen Ressourcen bei den Kantonen mit einem Impuls- oder Förderprogramm unterstützen.107

5.3 Auswirkungen auf weitere Akteure

SVP und ES fordern, dass durch die vorgeschlagenen Neuregelungen keine zusätzlichen Kosten für private Akteure entstehen werden. SBB beantragt, die Botschaft soll präzisieren,

PUSCH, SL-FP, SVS, SVU, Trägerverein Biodiversitätsinitiative, VSA. Land- / Forstwirtschaft: SBH. Raumplanung:

BSLA. Wissenschaft: FiBL. Andere: ZT.

104Kantone: GL, GR, NE, VD, ZH. Parteien: GPS, SPS. Umwelt: Al-In, AV, CIPRA, GP, MWS, NBW, NFS, NSVE, NVBDN,

NVH, NVR, PBW, PN Sektionen (BL, FR, GE, GL, JU, VD), PUSCH, SL-FP, SVS, SVU, Trägerverein

Biodiversitätsinitiative, VSA. Land- / Forstwirtschaft: SBH. Jagd / Fischerei: JS. Kultur: SHS. Raumplanung: BSLA.

Wissenschaft: FiBL. Andere: CaF, ZT 105 SR 721.100.1

106 Kantone: AG, AR, BL, BS, GL, LU, NW, SO, VD, VS, ZG, ZH

107 Parteien: GPS, SPS. Umwelt: Al-In, AV, CIPRA, GP, MWS, NBW, NFS, NSVE, NVH, NVR, PBW, PN Sektionen (BL, FR, GE, GL, JU, VD), PUSCH, SL-FP, SVS, Trägerverein Biodiversitätsinitiative, VSA. Land- / Forstwirtschaft: SBH. Jagd / Fischerei: JS. Kultur: SHS und Sektionen (AG, AR, BE, BS, GE, GL, GR, SGAI, SO, TI, VD, ZH), SZH. Raumplanung: BSLA. Wissenschaft: FiBL. Andere: USPI, ZT. 32/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774