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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten

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m. Anhang 24: entsprechend der Erhöhung des Abgabesatzes (Art. 122 Abs. 1);

n. Anhang 25: Ziffer 2 und 3 an die technische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse, Ziffer 4 bei einer Änderung der Zollkategorie.

Art. 249 Genehmigung von Beschlüssen untergeordneter Tragweite

Das UVEK kann technische sowie administrative Beschlüsse untergeordneter Tragweite des Gemischten Ausschusses des EHS-Abkommens vom 23. November 201769 genehmigen.

16. Kapitel: Schlussbestimmungen

1. Abschnitt: Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

Art. 250 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die CO2-Verordnung vom 30. November 201270 wird aufgehoben.

Art. 251 Änderung anderer Erlasse

Die Änderung anderer Erlasse wird in Anhang 28 geregelt.

2. Abschnitt: Übergangsbestimmungen

Art. 252 Teilnahme am EHS

1Ein Betreiber von Anlagen, der nach bisherigem Recht bereits im Jahr 2021 am EHS teilgenommen hat, nimmt weiterhin am EHS teil. Die Teilnahmeverfügung bleibt in Kraft und die genehmigten Monitoringkonzepte müssen nicht erneut eingereicht werden.

2Ein Betreiber von Anlagen, der nach bisherigem Recht bereits im Jahr 2021 am EHS teilgenommen hat und nachweist, dass er die Voraussetzungen nach Artikel 45 Absatz 1 oder 47 Absatz 1 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung dauerhaft nicht mehr erfüllt, kann in Abweichung zur Frist gemäss Artikel 49 bis zum 28. Februar 2022 beantragen, dass er mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr am EHS teilnimmt.

3Ein Betreiber von Anlagen, der per 1. Januar 2021 nach bisherigem Recht die Ausnahme von der Pflicht zur Teilnahme am EHS beantragt hat, kann bis zum 28. Februar 2022 beantragen, dass er mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 am EHS teilnimmt. Erfolgt die Meldung verspätet, so erhält der Betreiber von Anlagen für das Jahr 2022

69 SR 0.814.011.268

70 AS 2012 7005, 2013 4479, AS 2014 3293, AS 2014 4437, AS 2015 5699, AS 2016 2473, AS 2017 6753, AS 2018 3477, AS 2019 4335, AS 2020 3911, AS 2020 6081, AS 2021