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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten

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5. Anpassung der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte

5.1 Anpassung der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte gemäss Artikel 54 Absatz 1

5.1.1 Die berechnete Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte wird an-

gepasst, wenn der absolute Wert der relativen Abweichung zwischen dem arithmetischen Mittel der Aktivitätsraten der zwei vorangehenden Jahre und der historischen Aktivitätsrate mehr als 15 Prozent beträgt. Der absolute Wert der relativen Abweichung wird dabei wie folgt berechnet:

abs(Xi) = abs(aARi – hAR) / hAR

abs(Xi) = absoluter Wert der relativen Abweichung im Jahr i

aARi = Arithmetisches Mittel der Aktivitätsraten der zwei vorangehenden Jahre i-1 und i-2;

hAR = historische Aktivitätsrate

5.1.2 Für die Anpassung der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte

gilt als massgebende Aktivitätsrate:

a. das arithmetische Mittel der Aktivitätsraten der zwei vorangehenden Jahre; oder

b. die bereits für das Vorjahr massgebende Aktivitätsrate, wenn im Vorjahr bereits eine Anpassung vorgenommen wurde und der absolute Wert der relativen Abweichung weiterhin mehr als 15 Prozent beträgt, aber nicht gleichzeitig mindestens das nächsthöhere oder nächsttiefere 5-Prozentintervall (z. B. 20–25 Prozent, 25–30 Prozent) überschreitet.

5.2 Anpassung der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte gemäss Art. 54 Absatz 4

5.2.1 Die berechnete Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte wird

jährlich angepasst, wenn der absolute Wert der relativen Abweichung zwischen dem arithmetischen Mittel der Werte eines bei der Berechnung der Zuteilung berücksichtigten Parameters der zwei vorangehenden Jahre zum historischen Wert des gleichen Parameters mehr als 15 Prozent beträgt. Der absolute Wert der relativen Abweichung wird dabei wie folgt berechnet:

abs(Zi) = abs(aZPi – hZP) / hZP

abs(Zi) = absoluter Wert der relativen Abweichung im Jahr i

aZPi = Arithmetisches Mittel der Werte eines Parameters nach Ziffer 5.2.3 der zwei vorangehenden Jahre i-1 und i-2;

hZP = historischer Wert des Parameters in der Bezugsperiode nach Ziffer 2.