Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/63: Revision der Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (KRV) · 12 Seiten
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1 Ausgangslage
Das Krebsregistrierungsgesetz vom 18. März 2016 (KRG; SR 818.33) regelt die Erhebung, die Registrierung und die Auswertung von Daten zu Krebserkrankungen und enthält Bestimmungen zur Förderung der Erhebung, der Registrierung und der Auswertung von Daten zu weiteren stark verbreiteten oder bösartigen nicht übertragbaren Krankheiten. Der Bundesrat verabschiedete am 11. April 2018 die dazugehörige Krebsregistrierungsverordnung (KRV; SR 818.331). Gesetz und Verordnung traten am 1. Juni 2018 (Teilinkraftsetzung) resp. am 1. Januar 2020 in Kraft.
Mit der Revision der KRV sollen zwei Regelungen angepasst werden, die aktuell die Registrierung und die Veröffentlichung der Daten stark erschweren und damit den Nutzen der Krebsregistrierung reduzieren. Die Vernehmlassung zur Revision der KRV wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet und fand zwischen dem 29. April und dem 12. August 2021 statt.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgründsätze
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Tabellarische Übersicht über die eingegangenen Antworten:
Angeschrie- Antworten Antworten mit
Total Ant-
Kategorie ben mit Stel- Verzicht auf worten lungnahme Stellungnahme
Kantone / GDK / KdK 27 27 027
In der Bundesversammlung vertre- 11 1 01
tene politische Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden / Städte / 3 0 11
Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft / Pharma / 11 0 11
Versicherungen Übrige begrüsste Organisationen 56 19 019
Nicht angeschriebene Organisatio- 0 12 012
nen und Privatpersonen Total 108 59 261
2.2 Auswertungsgrundsätze
Für ein möglichst umfassendes Gesamtbild werden die Stellungnahmen im vorliegenden Bericht zusammengefasst. Die Vernehmlassungsunterlagen und die Stellungnahmen sind auf folgender Internetseite publiziert:
3 Stellungnahmen zu den einzelnen revidierten Bestimmungen der KRV
Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltete drei Anpassungen. Insgesamt gingen 61 Antworten ein, wovon 2 explizit auf eine Stellungnahme verzichteten. 56 der 59 Stellungnehmenden haben die Revision insgesamt begrüsst; 3 haben sie abgelehnt.