Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/71: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung, Anhang 1 und Anhang 2 · 15 Seiten

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88 weitere interessierte Organisationen. Unter den weiteren Kreisen liessen sich auch die

Interessenorganisationen elektronischer Medien sowie Radio- und Fernsehveranstalter verlauten.

Tabelle 1 Übersicht: Adressierte und eingereichte Stellungnahmen

Anzahl Adressatinnen Eingereichte und Adressaten Stellungnahmen

Kantonsregierungen 2726

(inklusive Konferenz der Kantonsregierungen)

Politische Parteien der Bundesversammlung 115

Dachverbände Gemeinden, Städte, Berggebiete 33

Dachverbände Wirtschaft 83

Weitere interessierte Kreise 10088

Total 149125

Institutionen und Organisationen sowie Hörerinnen 071

und Hörer zu Radio X Total zu Radio X 071

2 Auswertung der Stellungnahmen

2.1 Allgemeines

Angesichts der beträchtlichen Anzahl der Stellungnahmen werden nachfolgend nicht sämtliche

Argumente einzeln wiedergegeben. Der Bericht fokussiert auf die wichtigsten Argumente, die für oder gegen die Vorlage genannt worden sind. Im Zentrum stehen dabei die Haltungen der Kantone, der Parteien, der Dachverbände sowie der besonders betroffenen Interessengruppen. Für Einzelheiten sei auf die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen verwiesen.

2.2 Allgemeine Einschätzung

2.2.1 Zum Zeitpunkt der Vernehmlassung

Zahlreiche Stellungnahmen – insbesondere der Kantone, der politischen Parteien, der

Interessenorganisationen elektronischer Medien, der Radio- und TV-Veranstalter – kritisieren den Zeitpunkt der Vernehmlassung zur Teilrevision der RTVV wegen der zeitlichen/inhaltlichen

Überschneidung mit dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Gegen dieses Massnahmenpaket wurde das Referendum ergriffen und das Datum der Volksabstimmung auf den 13. Februar 2022 angesetzt. Im Zentrum des Massnahmenpakets standen wohl nicht die Lokalradios und Regionalfernsehen, sondern in erster Linie die Unterstützung der Presse und die Förderung von Online-Medien.3 Dennoch tangierte das Massnahmenpaket die privaten elektronischen Medien insofern, als der revidierte Art. 40 RTVG als Teil des Pakets vorsah, den Anteil der Radio- und Fernsehabgabe zugunsten der Lokalradios und Regionalfernsehen von bisher 4 bis 6 Prozent auf neu 6 bis 8 Prozent anzuheben. Dies entspricht einer Erhöhung des entsprechenden Abgabenanteils um jährlich zirka 28 Millionen Franken (Stand heute). Mit dem Referendum, so die Kritik, seien die finanziellen Rahmenbedingungen für den Vorschlag, neu flächendeckend

Versorgungsgebiete für abgabenfinanzierte kommerzielle Lokalradios einzuführen, nicht mehr

gesichert. Erst nach der Abstimmung werde bekannt sein, ob für den regionalen Service public wie bisher 6 oder neu bis maximal 8 Prozent aus der Abgabe für Radio und Fernsehen zur Verfügung stehen, um das Vorhaben zu finanzieren.

2.2.2 Zur Revision generell

Die Kantone BE, TG und TI äussern sich aufgrund der zum Zeitpunkt der Vernehmlassung

ausstehenden Abstimmung zum Massnahmenpaket nicht zur gesamten Vorlage, wohl aber zu den Versorgungsgebieten, die diese Kantone betreffen. Der Kanton BE regt an, die Neugestaltung der

3 Volksabstimmung über das Massnahmenpaket zugunsten der Medien (admin.ch) 4/15 BAKOM-D-6D8A3401/338