Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/71: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung, Anhang 1 und Anhang 2 · 15 Seiten
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88 weitere interessierte Organisationen. Unter den weiteren Kreisen liessen sich auch die
Interessenorganisationen elektronischer Medien sowie Radio- und Fernsehveranstalter verlauten.
Tabelle 1 Übersicht: Adressierte und eingereichte Stellungnahmen
Anzahl Adressatinnen Eingereichte und Adressaten Stellungnahmen
Kantonsregierungen 2726
(inklusive Konferenz der Kantonsregierungen)
Politische Parteien der Bundesversammlung 115
Dachverbände Gemeinden, Städte, Berggebiete 33
Dachverbände Wirtschaft 83
Weitere interessierte Kreise 10088
Total 149125
Institutionen und Organisationen sowie Hörerinnen 071
und Hörer zu Radio X Total zu Radio X 071
2 Auswertung der Stellungnahmen
2.1 Allgemeines
Angesichts der beträchtlichen Anzahl der Stellungnahmen werden nachfolgend nicht sämtliche
Argumente einzeln wiedergegeben. Der Bericht fokussiert auf die wichtigsten Argumente, die für oder gegen die Vorlage genannt worden sind. Im Zentrum stehen dabei die Haltungen der Kantone, der Parteien, der Dachverbände sowie der besonders betroffenen Interessengruppen. Für Einzelheiten sei auf die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen verwiesen.
2.2 Allgemeine Einschätzung
2.2.1 Zum Zeitpunkt der Vernehmlassung
Zahlreiche Stellungnahmen – insbesondere der Kantone, der politischen Parteien, der
Interessenorganisationen elektronischer Medien, der Radio- und TV-Veranstalter – kritisieren den Zeitpunkt der Vernehmlassung zur Teilrevision der RTVV wegen der zeitlichen/inhaltlichen
Überschneidung mit dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Gegen dieses Massnahmenpaket wurde das Referendum ergriffen und das Datum der Volksabstimmung auf den 13. Februar 2022 angesetzt. Im Zentrum des Massnahmenpakets standen wohl nicht die Lokalradios und Regionalfernsehen, sondern in erster Linie die Unterstützung der Presse und die Förderung von Online-Medien.3 Dennoch tangierte das Massnahmenpaket die privaten elektronischen Medien insofern, als der revidierte Art. 40 RTVG als Teil des Pakets vorsah, den Anteil der Radio- und Fernsehabgabe zugunsten der Lokalradios und Regionalfernsehen von bisher 4 bis 6 Prozent auf neu 6 bis 8 Prozent anzuheben. Dies entspricht einer Erhöhung des entsprechenden Abgabenanteils um jährlich zirka 28 Millionen Franken (Stand heute). Mit dem Referendum, so die Kritik, seien die finanziellen Rahmenbedingungen für den Vorschlag, neu flächendeckend
Versorgungsgebiete für abgabenfinanzierte kommerzielle Lokalradios einzuführen, nicht mehr
gesichert. Erst nach der Abstimmung werde bekannt sein, ob für den regionalen Service public wie bisher 6 oder neu bis maximal 8 Prozent aus der Abgabe für Radio und Fernsehen zur Verfügung stehen, um das Vorhaben zu finanzieren.
2.2.2 Zur Revision generell
Die Kantone BE, TG und TI äussern sich aufgrund der zum Zeitpunkt der Vernehmlassung
ausstehenden Abstimmung zum Massnahmenpaket nicht zur gesamten Vorlage, wohl aber zu den Versorgungsgebieten, die diese Kantone betreffen. Der Kanton BE regt an, die Neugestaltung der
3 Volksabstimmung über das Massnahmenpaket zugunsten der Medien (admin.ch) 4/15 BAKOM-D-6D8A3401/338