Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/71: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung, Anhang 1 und Anhang 2 · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
(GEPSI), die Arbeitsgemeinschaft Berggebiete sowie das Centre Patronal. Teilweise wird die
Zustimmung an Bedingungen geknüpft: GEPSI, SAB, SGB und SSM setzen mit Blick auf die
Finanzierbarkeit des Vorhabens die Annahme des Massnahmenpakets voraus (vgl. Ziffer 2.2). Der Kanton VS verlangt nach Annahme des Massnahmenpakets eine Erhöhung der Abgabenanteile für die heutigen Veranstalter. Der Kanton GE fordert, UKW sei in der Grenzregion in Anbetracht der
ausländischen Konkurrenz nicht abzuschalten. Der Kanton ZH möchte mit Blick auf die publizistische Vielfalt und seine Grösse nicht nur eine, sondern zwei Konzessionen mit Abgabenanteil.
2.3.2 Ablehnung
Die Kantone BL, NW, OW, SZ und VD lehnen den Vorschlag ab. Sie sind der Meinung, die regionale Radio- und Fernsehlandschaft sei gut aufgestellt, sie habe sich bewährt und decke die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner ab. Änderungen seien daher nicht nötig. Die gleiche Position vertritt Die Mitte.
Auch mit den Marktverhältnissen der Privatradios wird die Ablehnung begründet: Der Kanton FR vertritt die Ansicht, mit den zusätzlichen Versorgungsgebieten in städtischen Regionen und im Mittelland sei der Strukturausgleich zwischen Berg- und Randregionen einerseits und urbanen Gebieten anderseits nicht mehr gewährleistet. Die Kantone AG, AI, GL, NW und SG argumentieren, die Revision werde die Medienvielfalt gefährden, zu einem Abbau relevanter Regionalinformation führen und die heutigen Lokalradios in ihrer Existenz bedrohen. Die Kantone BS und SH finden, der Vorschlag greife zu stark in die historisch gewachsene und gut funktionierende Privatradiolandschaft ein. Ferner seien die
finanziellen Konsequenzen der Neuerung unklar. Vergleichbar argumentieren auch die Kantone AG, NW, OW, UR und VD. Anstelle der direkten Förderung zu Gunsten zusätzlicher kommerzieller Radios sei eine neue indirekte Förderung zu etablieren. Diese Kantone bringen damit die gleichen Argumente und Schlussfolgerungen vor wie die Interessenorganisationen der privaten elektronischen Medien, d.h. Gebührenradios Schweiz (GRS), Radios Régionales Romandes (RRR), Verband Schweizer
Privatradios (VSP) und Telesuisse. Aufgrund der Vorlage würden mit öffentlichen Geldern neue
Marktverhältnisse geschaffen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit würden auch neue Privatradios in den Markt eintreten, die aber wenig Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg hätten. Anstelle von direkter
Förderung von Programmleistungen in der ganzen Schweiz sei ein ebenso flächendeckendes System von indirekter Technologieförderung für alle Privatradios zu etablieren. Die Interessenorganisationen weisen auf die für diese indirekte Förderung notwendige Gesetzesrevision hin und fordern
zwischenzeitlich eine Verlängerung der heutigen Veranstalterkonzessionen. Nebst den erwähnten Kantonen schliessen sich dieser Forderung der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Gemeindeverband, der Verband Schweizer Medien (VSM), die Interessengemeinschaft elektronische Medien (IGEM) sowie auch etliche Lokalradioveranstalter an.
Grundsätzlich gegen eine direkte Medienförderung sprechen sich die FDP. Die Liberalen, die SVP,
economiesuisse sowie die Aktion Medienfreiheit aus. Sie befürworten, wenn überhaupt, eine indirekte Medienförderung. Die CH Media AG lehnt die Vorlage wie oben erwähnt wegen des Markteingriffs ebenfalls ab. Sie fordert eine umfassende Revision des RTVG und der RTVV, die nicht nur auf den regionalen Service public fokussiert, sondern auch die SRG einbezieht.
2.3.3 Überschneidung der Versorgungsgebiete
Vierzehn Kantone (AG, AI, BE, FR, GL, GR, JU, NE, SG, SH, SZ, TG, VD, VS) lehnen den Verzicht auf die Überschneidung von Versorgungsgebieten ab. Überschneidungen sind ihrer Meinung nach im Sinne der Medienvielfalt zu gewährleisten. Denn die Menschen in benachbarten Versorgungsgebieten würden sich sowohl für das Geschehen in der einen wie anderen Region interessieren. Dies
entspreche den engen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen benachbarter Gebiete. Auch Die Mitte, die SP Schweiz und die SVP folgen dieser Argumentation, ebenso der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Gewerbeverband und der Schweizerische Städteverband. Die gleiche Haltung vertreten 23 Stellungnahmen von weiteren interessierten Kreisen, beispielsweise der Branchenverbände RRR und Telesuisse.
6/15 BAKOM-D-6D8A3401/338