Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/71: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung, Anhang 1 und Anhang 2 · 15 Seiten

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Radio- und Fernsehlandschaft nach der Abstimmung unter Einbezug der Branche vorzunehmen. Der Kanton LU lehnt die Revision zum heutigen Zeitpunkt und mit Verweis auf das erwähnte

Massnahmenpaket und die Verbreitung der Radioprogramme über UKW bis Ende 2024 ab. Zu den Vorschlägen des Bundesrats nimmt der Kanton aber nicht Stellung. Der Kanton GR spricht sich wegen der aktuellen Unsicherheit in der Branche und der sinkenden kommerziellen Einnahmen gegen die Vorlage aus. Er schlägt vor, die bestehenden Veranstalterkonzessionen unverändert zu verlängern. Die Kantone GL und SG lehnen die Vorlage ab, weil sie dadurch eine Gefährdung der Medienvielfalt befürchten. Auch der Kanton AI argumentiert vergleichbar. Nach seiner Auffassung hat die Revision einen Abbau relevanter Regionalinformation zur Folge.

Die Kantone JU und NE lehnen die Vorlage im Grundsatz ab. Aufgrund der bevorstehenden

Abstimmung seien die finanziellen Konsequenzen zu unklar. Ähnlich argumentiert auch die SP

Schweiz. Sie legt nahe, nach der Abstimmung eine überarbeitete Vorlage vorzulegen, die auch die finanziellen Konsequenzen der Revision aufzeigt. Den Grünen Schweiz erscheint die Vorlage

plausibel, doch sieht sich die Partei nicht in der Lage, sich abschliessend dazu zu äussern. Sie bittet, eine Regulierungsfolgeabschätzung vorzunehmen, die Auswirkungen der Vorlage auf die

Medienvielfalt aufzuzeigen und eine weitere Vernehmlassung durchzuführen.

FDP. Die Liberalen wünscht sich nach der Abstimmung eine breitere Diskussion zum Service public. Ihrer Meinung nach kann dieser auch von Privaten erbracht werden. Die Partei lädt den Bundesrat ein, alternative indirekte Fördermassnahmen zu unterbreiten. Auch die SVP Schweiz stimmt dem Entwurf nicht zu. Sollte das Massnahmenpaket von der Stimmbevölkerung angenommen werden, seien die zusätzlichen finanziellen Mittel den bestehenden Lokalradios und Regionalfernehen zuzusprechen. Gar keinen Regulierungsbedarf ortet derzeit CH Media. Vielmehr müssten nach der Abstimmung über das Massnahmenpaket eine Gesamtschau vorgenommen und neue Ansätze der Unterstützung des Service public entwickelt werden, die auch Verbreitungsfragen und die Rolle der SRG berücksichtigen. Das Medienhaus schlägt daher vor, die bestehenden Konzessionen vorderhand zu verlängern.

2.2.3 Zum Verzicht auf Konzessionen für kommerzielle Lokalradios ohne Abgabenanteil

Der Bundesrat will künftig auf Versorgungsgebiete mit Konzessionen für kommerzielle Lokalradios ohne Abgabenanteil verzichten. Wer keine Konzession hat, kann sein Programm als meldepflichtiger Veranstalter verbreiten (lassen). Zu diesem Punkt der Vorlage äussern sich nur einzelne Akteure. Der Kanton ZH, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), das Schweizer Syndikat

Medienschaffender (SSM) sowie mediaFORTI begrüssen den Vorschlag ausdrücklich. Auch für die SP Schweiz ist er nachvollziehbar. Pro Gebiet nur noch eine Konzession mit Leistungsauftrag,

Abgabenanteil und Zugangsrecht zu Verbreitungsinfrastrukturen auszuschreiben, sei richtig. Denn in Folge der Digitalisierung könnten die Radiosender ohne Konzession problemlos verbreitet werden.

Ausdrücklich gegen die Streichung der Versorgungsgebiete für Konzessionen mit Leistungsauftrag ohne Abgabenanteil sprechen sich der Kanton AG sowie CH Media aus. Der Kanton AG befürchtet, damit würde der im Kanton Aargau verankerten Radiosender in seiner Existenz bedroht.

2.3 Flächendeckend Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios mit Abgabenanteil

2.3.1 Zustimmung

Die Kantone AR, SO, SG, ZG und ZH stimmen dem Vorschlag zu, flächendeckend

Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios mit Abgabenanteil vorzusehen. Sie begründen ihre Haltung mit der heutigen unbefriedigenden Mediensituation, mit der marginalen lokalen

Berichterstattung in den Programmen der Privatradios, dem Verschwinden des Lokal- und

Regionaljournalismus bzw. der abnehmenden Medienvielfalt. Der Kanton ZH wertet ferner die Abkehr von der bisherigen Ungleichbehandlung von Radios mit und ohne Abgabenanteil positiv. Auch die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft (SGKM), die SRG SSR, die Media One Group, Radio 1, Suisseculture und die Lia Rumantscha begrüssen die Vorlage.

Ebenfalls zustimmend äussern sich die Kantone GE und VS, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), der SGB, das SSM, der Gruppo Emittenti Private della Svizzera Italiana

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