Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/73: Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung · 9 Seiten

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 Der VSG geniesst als Verband der Schweizer Gasindustrie das Vertrauen sei-

ner Mitglieder. Dies erleichtert die Erhebung von branchenspezifischen Daten, welche für die Bewirtschaftung benötigt werden.

Aufgrund dieser Gegebenheiten gibt es für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Vorbereitung von WL-Massnahmen keine angemessene Alternative zum VSG. Gemäss Art. 15b des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1) – welches als lex specialis dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) vorgeht – richtet sich das Auswahlverfahren für die Übertragung von Bundesaufgaben, für die mehrere Empfänger zur Auswahl stehen […] nach den Bestimmungen des BöB […]. Da in diesem Fall wie dargelegt nicht mehrere Empfänger zur Verfügung stehen, gelangt das BöB nicht zur Anwendung.

5. Hintergrundinformationen zur Vorlage

5.1. Bildung neue Kriseninterventionsorganisation (KIO)

Zwecks Erfüllung der mittels VOGW dem VSG übertragenen Aufgaben, bildet der VSG auf freiwilliger Basis eine neue, verbandsinterne Kriseninterventionsorganisation (KIO). Nichtmitglieder des VSG können sich dieser Organisation freiwillig unterstellen.

Es ist folgende Organisationsstruktur vorgesehen:

 Schaffung von zwei Fachgruppen (Fachgruppe 1: Verbrauchslenkung / Fach-

gruppe 2: Angebotslenkung) und einer beim VSG angesiedelten Stabsstelle.

 Schaffung eines Leitungsgremiums (AG VSG KIO) bestehend aus den Leitun-

gen der beiden Fachgruppe sowie der Stabsstelle (KIO Stab, entspricht der Fachstelle OSTRAL im Strombereich).

Beide Fachgruppen organisieren sich selbständig, unterstehen aber administrativ dem Leitungsgremium und werden mit Ressourcen des VSG bzw. des KIO Stabes unterstützt. Beide Fachgruppen sollen aus je maximal sechs Personen bestehen.

Die Fachgruppe 1 (Verbrauchslenkung) wird aus Expertinnen und Experten für Netze und Vertrieb (technisch orientiert) zusammengesetzt. Sie erarbeitet die für die Verbrauchslenkung notwendige Datenbasis (Monitoring) und die für den Vollzug der Verbrauchslenkung notwendigen Instrumente (Formulare, Prozesse), insbesondere:

 Erhebung von Umschaltpotenzialen von Zweistoffanlagen

 Erhebung von Einspar-Kontingenten

 Erhebung der Wirkung von Einspar-Apellen