Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/73: Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung · 9 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

Das WBF legt im Rahmen der bewilligten Mittel die Entschädigung für die Aufwendungen des VSG fest.

Der Vollzug der Verordnung obliegt dem Fachbereich Energie.

8. Auswirkungen

8.1. Auswirkungen auf den Bund

Der administrative und personelle Aufwand beim Bund hält sich in etwa im gleichen Rahmen wie bis anhin.

Der finanzielle Aufwand des VSG wird in Analogie zur im Rahmen von OSTRAL geführten Stabstelle beim VSE abgeschätzt und beträgt ca. 200'000 Franken pro Jahr. Die dafür benötigten Mittel sind nicht im Budget des BWL eingestellt, was mit Inkrafttreten der Verordnung (voraussichtlich Mitte 2022) entsprechend Mehrausgaben für den Bund zur Folge haben wird. Die Finanzierung durch den Bund ist lediglich vorübergehend. Mit Inkrafttreten des neuen GasVG in einigen Jahren wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Kosten als anrechenbare Netzkosten geltend zu machen, die - unter der Aufsicht des Regulators - auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden können. Die Verordnung VOGW wird alsdann einer Revision unterzogen.

8.2. Auswirkungen auf die Kantone

Aufgrund der heterogenen bzw. regionalen Struktur des schweizerischen Gasmarktes werden die Kantone in die Arbeiten der beim VSG geführten KIO zweckmässig miteinbezogen.

8.3. Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft

Mittels Schaffung einer Kriseninterventionsorganisation im Gasbereich wird eine klare Verbesserung der Resilienz im Gasbereich erzielt. Die Wirtschaft und Gesellschaft als Gesamtheit profitieren davon.