Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/73: Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung · 9 Seiten

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5.2. Abgrenzung Aufgaben KIO zu Aufgaben des Fachbereichs Energie

VSG (Kriseninterventionsorganisa- WL Fachbereich Energie tion KIO)

Aufgaben in der Vorsorgephase: Aufgaben in der Vorsorgephase:

• Bereitet nach Anweisung des FB • Überwacht die Versorgungslage

Energie den Vollzug der WL-Mass- • Erstellt und aktualisiert bei Bedarf nahmen vor, insbesondere: die Bewirtschaftungskonzepte bzw. -

• Erstellt Durchführungsunterlagen massnahmen

• Erhebt die für die Bewirtschaftung • Beauftragt die KIO zur Vorbereitung notwendigen Daten und Erstellung von Durchführungs-

• Schult die von der Umsetzung be- unterlagen

troffenen Akteure • Genehmigt die von der KIO erstell-

• Führt eine Kontaktliste über die ten Durchführungsunterlagen

während der Bewirtschaftungs- • Überprüft periodisch den Zweck und phase direkt involvierten Personen Sinn der Bewirtschaftungsmassnah-& Unternehmen men im Bereich Gas

• Stellt Informationsaustausch zw.

Gasversorgungsunternehmen und

WL sicher

• Unterstützt die Gasversorgungsunter-

nehmen mit Kommunikationsmaterial

zuhanden der bei einer Bewirtschaf-

tung betroffenen Endkunden

6. Dringlichkeit zur Schaffung von KIO

Zur Unterstützung der im Rahmen der an den VSG delegierten Vorbereitungsmassnahmen neu zu schaffenden Kriseninterventionsorganisation bei fachlichen, organisatorischen sowie administrativen Aufgaben, bedarf es der Schaffung einer neuen Stabstelle KIO, welche beim VSG angesiedelt ist. Diese Stabstelle ist mit zusätzlichen Kosten im Rahmen einer Vollzeitstelle verbunden, welche vorläufig nicht allein durch den VSG getragen werden können.

Gemäss Vernehmlassungsentwurf zum Gasversorgungsgesetz (Art. 20 VE GasVG)2 ist analog zum Stromversorgungsgesetz vorgesehen, dass Unternehmen oder Organisationen der Gaswirtschaft künftig ihre Kosten für Massnahmen der WL als anrechenbare Transportnetzkosten geltend machen können. Dazu können auch operative Betriebskosten zählen. Voraussetzung ist, dass solche

2 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/6019/75/cons_1