Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 83 Seiten
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Erläuternder Bericht
Die Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 enthalten die Folgeänderungen, die sich aus der Verabschiedung der neuen SIS-Verordnungen und den Interoperabilitätsverordnungen ergeben. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen EES und ETIAS in technischer Hinsicht festgelegt.
Aufgrund des unterschiedlichen Umfangs der Beteiligung der EU- und der Schengen-Staaten an der EU-Politik im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts werden drei separate Rechtsakte durch die EU erlassen, wobei folgende Schengen-relevant sind:
– Die Verordnung (EU) 2021/1152 (nachfolgend: ETIAS-Änderungsverordnung «Grenze») betrifft die Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke und die entsprechenden Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung), (EU) 2017/2226 (EES-V), (EU) 2018/1240 (ETIAS-V), (EU) 2018/1861 (SIS «Grenze») und (EU) 2019/817 (IOP «Grenze»).
– Die Verordnung (EU) 2021/1150 (nachfolgend: ETIAS-Änderungsverordnung «Polizei») betrifft die Verordnungen (EU) 2018/1862 (SIS «Polizei»; Art. 1) und (EU) 2019/818 (IOP «Polizei»; Art. 2).
Die Interoperabilität des ETIAS mit den anderen EU-Informationssystemen spielt eine wichtige Rolle bei der Schliessung bestehender Sicherheitslücken. Der erleichterte Datenaustausch zwischen den verschiedenen Informationssystemen soll aber auch schnellere und wirksamere Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen ermöglichen und einen Beitrag zur Bekämpfung der irregulären Migration leisten.
Die zwei EU-Verordnungen wurden der Schweiz am 29. Juni 2021 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert. Der Bundesrat hat die Notenaustausche zur Übernahme der EU-Verordnungen am 11. August 2021 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen. Die entsprechende Antwortnote wurde der EU am gleichen Tag übermittelt.
Ziel dieser Vorlage ist es, die Schengen-Weiterentwicklungen fristgerecht zu übernehmen und die notwendigen rechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung zu schaffen.
2.2 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis
Am 7. Januar 2019 stellte die Europäische Kommission den Verordnungsvorschlag zu den Folgeänderungen der ETIAS-Verordnung vor.
Da die EU- und die Schengen-Staaten in unterschiedlichem Umfang an der EU-Politik im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beteiligt sind, wurde der Vorschlag während der Diskussionen in der EU auf drei separate Rechtsakte aufgeteilt. Eine davon betrifft das ECRIS-TCN und ist daher für die Schweiz nicht Schengenrelevant.