Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten
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VIS: Damit die geforderte Beschleunigung der Verfahren erreicht werden kann, muss die Erstreckung bei Kündigungen wegen aktuellen Eigenbedarfs ausgeschlossen werden. Der Vorschlag der Minderheit führt zu einer Verschärfung der Praxisprobleme des geltenden Rechts und ist abzulehnen.
CGI: Die Bestimmung wird begrüsst, sollte aber dahingehend angepasst werden, dass die Kündigungsmöglichkeit gegeben ist, wenn der neue Eigentümer einen aktuellen Bedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht. Der Minderheitsantrag wird abgelehnt.
CATEF: Der vorgeschlagenen Änderung wird zugestimmt. Der Vorschlag der Minderheit wird ausdrücklich abgelehnt.
SVIT: Das Kriterium “bedeutend und aktuell” bietet im Vergleich zum Status-quo keine Aussicht auf Verkürzung des Verfahrens. Deshalb wird die Formulierung «aktueller Eigenbedarf» beantragt. Der Vorschlag der Minderheit wird abgelehnt.
Nicht offiziell angeschriebene Teilnehmende
SVBK: Die Änderung wird begrüsst. Formulierungen wie «konkreter» Eigenbedarf verursachen unnötigerweise Rechtsunsicherheit: Der Minderheitsantrag wird deshalb abgelehnt.
FER: Der Wortlaut ist dahingehend zu ändern, dass die Kündigungsmöglichkeit gegeben ist, wenn der neue Eigentümer einen aktuellen Bedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht. Der Minderheitsantrag wird abgelehnt.
VZI: Damit die geforderte Beschleunigung der Verfahren erreicht werden kann, muss die Erstreckung bei Kündigungen wegen aktuellen Eigenbedarfs ausgeschlossen werden. Der Vorschlag der Minderheit führt zu einer Verschärfung der Praxisprobleme des geltenden Rechts und ist abzulehnen.
ASLOCA Lausanne, ASLOCA Vevey, la Tour-de-Peilz et environs, ASLOCA Broye vaudoise: Wenn die Erstreckung im Rahmen dieser Kündigung möglich bleibt, werden die Mietenden weniger schnell bereit sein, vor einem Gericht anzufechten. Eine Abschaffung der Erstreckung hätte eine Überlastung der Gerichte zur Folge, wobei die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen müsste. Zur Vermeidung von Verfahren könnte die Vermieterschaft geneigt sein, eine Erstreckung von einigen Monaten zu gewähren, welche weit unterhalb der Erstreckungsdauern des geltenden Rechts liegen. Die Mietenden wären der Praxis der Immobilienkreise ausgeliefert. Das erscheint mit dem vom Gesetzgeber angestrebten Gleichgewicht nicht zu vereinbaren sein.