Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten
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Änderung Umweltschutzgesetz Ergebnisbericht
diejenigen Anträge zu lesen, die eine abschliessende Aussage dazu verlangen, welche Massnahmen bei der Lärmermittlung als lärmreduzierend gelten dürfen. Massnahmen am Gebäude und seiner Fassade, die das Schallverhalten im Bereich des Ermittlungspunkt beeinflussen und damit auch die Lärmbelastung verändern können, seien zuzulassen («passive Massnahmen»). Verschiedentlich wird auch argumentiert, dass bestehende Belastungsgrenzwerte anzupassen seien oder dass nebst den Immissionsgrenzwerten und Planungswerten zusätzliche Werte zu verwenden seien.
Schallschutzfenster: Als minimaler Standard bei überschrittenen Immissionsgrenzwerten wird in verschiedenen Anträgen gefordert, Schallschutzfenster nach Art. 20 USG einzufordern.
Überschneidungen mit anderen Bereichen: Verschiedene Anträge machen darauf aufmerksam, dass sich die in der Vorlage vorgesehenen Massnahmen auch mit anderen Bereichen überschneiden. Diese Überschneidungen, beispielsweise im Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention, der Störfallvorsorge, der Standortsicherheit von Betrieben oder der Wahrung des ökologischen Gleichgewichts, seien zu berücksichtigen, einerseits um Konflikte zu vermeiden und andererseits um Synergieeffekte nutzen zu können. Infrastrukturbetreiber wie Flughafen und Gewerbe/Industrie verlangen, dass sie durch die Anforderungen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht weiter eingeschränkt werden.
2.2 Altlasten
2.2.1 Ausgangslage
Die Befristung der Subventionierung von Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten sowie neue pauschale Abgeltungen an die administrativen Aufgaben der Kantone sollen den fristgerechten Abschluss der Altlastenbearbeitung gewährleisten. Durch eine Abkehr von den pauschalen Abgeltungen pro Scheibe zur Sanierung von 300m-Schiessanlagen hin zur Übernahme von 40% der Sanierungskosten soll im Sinne der Motion Salzmann 18.3018 eine gerechtere Subventionierung dieser Massnahmen erreicht werden. Die Kantone sollen bei der Tragung der Ausfallkosten entlastet werden und die VASA-Abgeltungen an die Ausfallkosten bei der Sanierung von Betriebsstandorten von aktuell 40% auf 60% erhöht werden. Neu sollen auch öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Grünflächen, die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, untersucht und saniert werden, wenn deren Bodenbelastung die Gesundheit von dort regelmässig spielenden Kleinkindern gefährdet. Zur Entlastung der sonst kostentragungspflichtigen Kantone und Gemeinden soll der VASA Altlasten-Fonds 60% der Kosten bei diesen öffentlichen Flächen übernehmen. Die Sanierung privater Kinderspielplätze und privater Hausgärten soll demgegenüber freiwillig bleiben. Bei Privaten ist eine finanzielle Beteiligung des VASA-Fonds von 40% an den Sanierungskosten vorgesehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
2.2.2 Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt sind zum Themenbereich Altlasten 65 Stellungnahmen eingegangen. Sämtliche 26 Kantone und die BPUK, 5 Parteien (Die Mitte, GPS, FDP, SP und SVP), der Schweizerische Gemeindeverband und der Städteverband, sowie weitere 31 Stakeholder (Verbände und Wirtschaft) haben sich zu den Änderungen im Bereich Altlasten geäussert. 63 Stellungnehmende haben sich nicht zum Themenbereich Altlasten, sondern alleine zu den übrigen Themenbereichen geäussert.
2.2.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
2.2.3.1 Allgemeine Bemerkungen
Von den insgesamt zum Themenbereich Altlasten eingegangenen 65 Stellungnahmen sind über 80% mit den Änderungen einverstanden (11) oder grundsätzlich einverstanden mit Anträgen (42). Mit sehr wenigen Ausnahmen anerkennen die Stellungnehmenden die Notwendigkeit von Fristen, fordern aber mehrheitlich längere Fristen für die Abgeltungen an die Un-
9/45 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774