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Vernehmlassung 2021/99: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) · 7 Seiten

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3 Ergibt sich diese Annahme erst nach Ablauf der Frist, so sind die budgetierten Einnahmen sowie monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen von mehr als 15 000 Franken innert fünf Arbeitstagen nachzumelden.

4 Zu melden ist zudem, für welche Kampagne die Aufwendungen vorgesehen sind. Es genügt die Angabe der unterstützten Kandidierenden oder kandidierenden Gruppierungen oder des angestrebten Abstimmungsergebnisses.

Art. 11 Offenlegung der Schlussrechnung

1 Die Kampagnenführenden haben nach Abschluss der Kampagne die Schlussrechnung über die Einnahmen zu melden, wenn die Rechnung ergibt, dass für die Kampagne mehr als 50 000 Franken aufgewendet wurden.

2 Die Schlussrechnung muss die Angaben nach Artikel 10 Absätze 1 und 4 enthalten.

5. Abschnitt: Kontrolle und Veröffentlichung

Art. 12 Formelle Kontrolle

Die EFK kontrolliert, ob die Meldungen vollständig sind und fristgerecht eingereicht wurden. Der Prüfung unterliegen alle Angaben und Dokumente nach den Artikeln 4 und 5.

Art. 13 Materielle Stichprobenkontrolle

1 Die EFK führt bei jeder Abstimmung und Wahl und jährlich bei den politischen Parteien stichprobenweise Kontrollen über die Korrektheit der Angaben durch.

2 Die Kontrolle umfasst auch die Prüfung, ob die politischen Akteurinnen und Akteure alle gesetzlich geforderten Angaben und Dokumente gemeldet haben.

3 Mit Zustimmung der politischen Akteurinnen und Akteure können die Stichprobenkontrollen vor Ort stattfinden.

Art. 14 Mitwirkung

Die EFK kann von den verpflichteten Akteurinnen und Akteuren verlangen, bei ihren Abklärungen mitzuwirken und die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Art. 15 Veröffentlichung der Angaben und Dokumente

1 Die EFK kann die veröffentlichten Angaben und Dokumente mit Sachinformationen und Statistiken ergänzen, soweit diese der Erklärung und Konkretisierung der Angaben nach den Artikeln 76b und 76c BPR dienen.

2 Nicht veröffentlicht werden Dokumente, wie Bankauszüge und Zahlungsbestätigungen, die eine gemeldete Angabe belegen.