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Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 7 Seiten

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Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität «%ASFF_YYYY_ID»

g. Ein Präsidiumsmitglied der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK);

h. Ein Präsidiumsmitglied des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG).

3Bei Bedarf können auf Vorschlag der Mitglieder weitere Teilnehmende an die Sitzungen des Forums eingeladen werden.

4Das Forum tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen und wird jeweils durch die vorsitzende Verwaltungsstelle einberufen.

5Dem Forum steht eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die administrativ dem ZEM CES zugeordnet ist.

6Das Forum gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des WBF und der EDK bedarf.

Art. 12 Finanzierung

Der Bund und die EDK tragen die Kosten des Forums je zur Hälfte.

6. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 13 Kündigung

Diese Vereinbarung kann auf Ende eines Kalenderjahres unter Beachtung einer Frist von vier Jahren gekündigt werden.

Art. 14 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verwaltungsvereinbarung vom 16. Januar/15. Februar 19956 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der EDK über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen wird aufgehoben.

Art. 15 Genehmigung und Inkrafttreten

1Diese Vereinbarung wurde genehmigt vom Schweizerischen Bundesrat am ... und von der EDK am ....

2Sie tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Für den schweizerischen Bundesrat

Der Bundespräsident:

Der Bundeskanzler:

6 BBl 1995 II 318, 2004 241, 2011 2781, 2016 8429