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Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 15 Seiten

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Vernehmlassungsentwurf vom 18. Mai 2022

4.2.1.1

Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitäts-Anerkennungsreglement, MAR)

vom …

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK),

gestützt auf Artikel 3, 4 und 5 des Konkordats vom 29. Oktober 1970 über die Schulkoordination,

gestützt auf Artikel 3, 4 und 6 der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen,

beschliesst:

I Zweck

Art. 1 Gegenstand

Dieses Reglement legt die Mindestanforderungen an gymnasiale Maturitätslehrgänge fest, die erfüllt sein müssen, damit ein kantonales oder kantonal anerkanntes gymnasiales Maturitätszeugnis schweizerisch anerkannt wird.

Art. 2 Wirkung der Anerkennung

1Mit der Anerkennung wird festgestellt, dass die Maturitätszeugnisse untereinander gleichwertig sind und die entsprechenden Maturitätslehrgänge den Mindestanforderungen entsprechen.