Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 192Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

BPUK/KöV, LU, OW, UR: Für die noch zu definierenden Kerndaten erachten wir eine Lieferpflicht als gerechtfertigt.

GE : Il faut distinguer à nouveau entre données de base minimales et complémentaires. Pour les données de base, il faut une obligation et des règles établies pour fournir les données. Il est en revanche essentiel d'inclure toutes les parties prenantes à la définition du set de données de base.

Nein – «Neue Pflicht damit genügend Daten zur Verfügung stehen.»

BL: Sollte der Bund zum Ergebnis kommen, dass ein staatliches Eingreifen erforderlich ist, so würden wir eine gezielte Lieferpflicht für bestimmte Mobilitätsdaten als zwingend erachten. Dazu müsste die inhaltliche / fachliche Zielsetzung des staatlichen Tätigwerdens gegenüber den vorliegenden Dokumenten jedoch deutlich konkretisiert werden. Auf dieser Basis könnte sodann bestimmt werden, welche Daten von wem verpflichtend geliefert werden müssten. Grundsätzlich könnten dabei – je nach inhaltlicher Betroffenheit – jegliche Akteure (öffentliche Hand, KTU, private Unternehmen) in Frage kommen.

CH++: Eine Verpflichtung zur Einlieferung von Daten kann zweckmässig sein. Sie sollte aber nicht durch das MODIG auf Bundesebene, sondern subsidiär durch Eigner und Konzessionsgeber (im weiteren Sinn) eingefordert werden.

local Search: Der Nutzen ist am grössten, wenn alle mitmachen müssen.

NE : Pour garantir l'égalité de traitement de tous les fournisseurs, il faudrait obliger les fournisseurs privés à livrer des données.

Opendata.ch: Wir fordern, dass die Mobilitätsanbieterinnen (insb. auch private Unternehmen) dazu verpflichtet werden, relevante Mobilitätsdaten (gemäss Ziff. 4.1.3.1 und 4.1.5.1 erl. Bericht) bereitzustellen, damit diese über die NADIM als Open Data zur Verfügung gestellt werden können. Nur so wird gegenüber der bestehenden Lösung ein signifikanter Mehrwert geschaffen, der Innovation fördert und dem internationalen Vergleich standhält.

SG: Die abschliessende Beurteilung dieser Frage stellt sich als schwierig dar. Einerseits sollte für eine fruchtbare Mobilitätsdateninfrastruktur sichergestellt werden, dass genügend Daten zur Verfügung gestellt werden. Andererseits besteht auch ohne Lieferpflicht bereits ein starker Anreiz zur Datenlieferung, indem insbesondere Mobilitätsanbietende die Sichtbarkeit ihrer Angebote auf der immer wichtiger werdenden digitalen Ebene erhöhen können.

SIA: Die freiwillige Zurverfügungstellung wird den Prozess verlangsamen. Ebenfalls wird die Datenqualität stark abhängig bleiben von den Teilnehmenden und es wird schwierig, vergleichbare Daten zu erhalten.

SP: Wir halten die bedingungslose Gleichbehandlung nicht für zwingend. Der Nutzen für die Allgemeinheit sollte eine Rolle spielen, z.B. bei der Priorisierung. Zu überlegen ist, die Freiwilligkeit von den Grundsätzen zu streichen. Denn jene Daten, die der Gesellschaft Nutzen bringen, sollten verpflichtend zu liefern sein, etwa auch Daten, welche für Umweltmassnahmen oder die Raumplanung nutzbar sind.

VS : C'est dommage car la qualité des données ne sera pas uniforme sur l’ensemble du territoire. Il s’agirait de fixer un minimum obligatoire de données.

Nein – «Es gibt grundsätzliche Zweifel.»

192/274 BAV-D-318B3401/238