Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 193Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
EPFL: So formuliert sind wir zwar einverstanden; allerdings ist diese Frage nicht ehrlich gemeint, denn bei den sogenannten Kerndaten werden die ÖV Betreiber via Personenbeförderungsgesetz gezwungen, betriebsrelevante Informationen und unternehmensrelevantes strategisches Wissen als Open Data zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist also gar nicht gegeben. Wir erlauben uns hier einen kritischen Hinweis auf die oft suggestive und manchmal tendenziöse Formulierung der Fragen.
Frage 14c: Anforderungen an die MODI – Neue Einlieferungspflichten
Würden Sie im Gegensatz zum Prinzip Freiwilligkeit die Einführung neuer Pflichten zur Lieferung der relevanten Mobilitätsdaten für die folgenden Stellen befürworten (ggf. verbunden mit einer dafür nötigen Revision der Bundesverfassung)?
Neue Einlieferungspflicht für die öffentliche Hand
Hinweise der Zustimmenden
Ja – «Für die öffentliche Hand ist eine Einlieferungspflicht notwendig, insbesondere weil so eine angemessene Datenqualität erreicht und OGD sowie Innovation gefördert werden.»
AMAG: Eine Einlieferungspflicht im Sinne der öffentlichen Infrastruktur macht absolut Sinn für alle Institutionen der öffentlichen Hand sowie für öffentlich konzessionierte bzw. subventionierte Mobilitätsanbieter (auch über Finanzierungs- und Fördergefässe wie KOMO oder ESÖV etc.) oder Besitzer von systemrelevanten Mobilitätsdaten für ein Verkehrssystem:
AR, BPUK/KöV, LU, OW, PRO VELO, Schweiz Mobil, UR: Für die noch zu definierenden Kerndaten erachten wir eine Lieferpflicht als gerechtfertigt.
BE: Der Kanton Bern geht davon aus, dass das Interesse der künftigen Nutzenden stark abhängig ist von der Qualität und Vollständigkeit der Daten. Ohne die nötige Datenqualität besteht bei den Nutzenden wenig Interesse einer Anbindung ihrer Systeme an die NADIM. Flankierend zu einer Datenlieferungspflicht sollten die Datenlieferanten (inkl. Kantone) insbesondere in der Aufbauphase durch den Bund unterstützt werden. Den Datenlieferanten ist bei der Umsetzung von neuen Vorgaben u.a. finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Nur so kann termingerecht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der MODI die nötige Datenqualität sichergestellt werden.
GE : Pour que le système fonctionne il doit y avoir un noyau de données de base obligatoire et complet. Cependant, il est essentiel de mettre en place des incitations et d'impliquer les acteurs.
MOVI+, TRAVYS : il s'agit de montrer l'exemple afin de convaincre les acteurs privés.
Opendata.ch: Wir befürworten eine Einlieferungspflicht, um die relevanten Mobilitätsdaten als Open Government Data veröffentlichen zu können.
Post: Open Government Data ist zu fördern.
WEKO: Durch eine im MODI statuierte Einlieferungspflicht für Mobilitätsdaten der öffentlichen Hand steigt automatisch der Nutzen einer solchen Mobilitätsdatenplattform und die öffentliche Hand könnte eine Vorreiterrolle einnehmen. Mobilitätsdaten der öffentlichen Hand sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Je mehr mobilitätsrelevante Daten auch von Bund, Kantonen und Gemeinden über
193/274 BAV-D-318B3401/238