Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
FRS : Avant de créer une nouvelle organisation coûteuse et démesurée, il serait judicieux procéder par une adjudication d’un mandat sous la direction de l’OFT. Ainsi, l’administration fédérale profiterait de la concurrence et de l’expérience des prestataires privés pour réduire les coûts – tout en conservant pleinement le contrôle sur le développement de la plateforme. En outre, aussi bien le budget que les tâches et responsabilités nous semblent très théoriques. Il ne fait pas sens de les figer ainsi dans une loi.
GL, TG: Für die aufgeführten Grundsätze wie Unabhängigkeit, Verlässlichkeit oder Nichtdiskriminierung ist die Schaffung einer Bundesanstalt nicht notwendig. Diese Ziele lassen sich ohne Weiteres innerhalb der Bundesverwaltung erreichen, allenfalls in einem neuen Amt innerhalb des UVEK. Neutralität und Stabilität des Systems können auch innerhalb der Bundesverwaltung gewährleistet werden. Mit einer Integration in die Bundesverwaltung werden die erwarteten Kosten deutlich tiefer sein, unter anderem weil der ganze Overhead wie Verwaltungsrat wegfällt.
Piratenpartei: Könnte auch von bestehenden staatlichen Organisationen übernommen werden.
SP: Nein, es braucht unseres Erachtens keine neue Anstalt. Dies sollte z.B. dem Bundesamt für Statistik angesiedelt werden. Zudem sollte Service Public statt betriebswirtschaftliche Arbeitsweise vorgeschrieben werden. In der Folge sehen wir eigentlich keine Notwendigkeit, ein neues Amt zu schaffen – es könnte auch einfach als neue Abteilung des Bundesamts für Statistik, welches ebenfalls schon im Bereich Open Data arbeitet, geschaffen werden.
Nein - Weitere Hinweise
AR: Eine im Gesetz verankerte Nennung des Standorts der Anstalt in Bern (Art. 12 Abs. 5) wird abgelehnt. Gerade ein Vorhaben mit so hohem Digitalisierungsgrad muss nicht auch in Bern den Sitz haben, andere Orte mit guter IT-Infrastruktur bieten sich ebenso an. Der Regierungsrat fordert, dass sich die Kantone um den Sitz bewerben können. Aus dem Begleitschreiben: Eine im Gesetz verankerte Nennung des Standorts der Anstalt in Bern (Art. 12 Abs. 5) wird ebenfalls abgelehnt. Gerade ein Vorhaben mit so hohem Digitalisierungsgrad muss nicht auch in Bern den Sitz haben, andere Orte mit guter IT-Infrastruktur bieten sich ebenso an. Der Regierungsrat fordert, dass sich die Kantone um den Sitz bewerben können.
EPFL: Daten sind keine Infrastruktur und deshalb braucht es auch keinen Infrastrukturbetreiber. Will man einen Betreiber einer Mobilitätsinfrastruktur schaffen, dann muss man dies aus unserer Sicht viel besser und ausführlicher argumentieren und motivieren: Einfach zu behaupten, dass Daten eine Infrastruktur seien und es deshalb eine Anstalt braucht, genügt nicht. Diese Argumentation muss insbesondere im Hinblick auf die Ziele, die man mit einer Anstalt verfolgen möchte, erfolgen: braucht es eine Anstalt, um besser zu planen / zu bestellen (Aufgabe des BAV und des ASTRA), die physischen Infrastrukturen (Strasse, Schiene) effizienter zu betreiben (Aufgaben der Unternehmen), oder den Kunden multimodale, digitale Mobilitätsdienstleistungen anzubieten (Aufgabe der digitalen Plattformen und der Mobilitätsanbieter)? Es wäre aus unserer Sicht ebenfalls nötig gewesen, das finnische Beispiel des 2018 geschaffenen Mobilitätsdatenunternehmens (Fintraffic) zu evaluieren. Bezeichnenderweise hat Finnland mit ähnlichen Zielsetzungen ein Mobilitätsdatenunternehmen und nicht eine Anstalt geschaffen. Dieses Unternehmen wird seinerseits reguliert, und zwar vom finnischen Regulator (Traficom). Was ist der Grund? Was sind die Erfahrungen, die damit gemacht wurden? Warum wurde das finnische Beispiel (3-4 Jahre Erfahrung), das MODIG inspiriert hat, nicht vorgestellt und objektiv evaluiert?
MyBuxi: Es besteht das Risiko, dass die MDA aufgrund von z.B. rechtlichen Einschränkungen nicht das optimale Set von Funktionen, Daten und Schnittstellen zur Verfügung stellen wird. Dann würden weitere Komponenten nötig werden. Im schlimmsten Fall würden diese die NADIM obsolet machen oder einen Parallelbetrieb erfordern.
206/274 BAV-D-318B3401/238