Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Forschung und Wissenschaft ARCS, SATW EPFL
Interessenvertretung und Wei- ACS, Acr, Algorithm Watch, SOSA
tere BPUK/KöV, BG SA, CSA, CH++,
Greenpeace, MOVI+, Open-
data.ch, openmobility.ch, Pro
Velo, Pusch, regionrheintal.ch,
SEV, swisscleantech, Swiss Data
Alliance, TCS, VCS, VFAS,
WEKO
4.5.2 NADIM – Kerndaten
4.5.2.1 Frage 9a: NADIM – Kerndaten als minimaler Beitrag
Sind Sie damit einverstanden, dass Datenlieferantinnen und -lieferanten einen minimalen Bestand der relevanten Mobilitätsdaten (z.B. Standort, Verfügbarkeit und Tarife von Mobilitätsangeboten) bereitstellen müssen, falls sie ihre Angebote über die NADIM zugänglich machen wollen (vgl. Art. 6 Gesetz und Ziff. 4.1.8.6 erl. Bericht)?
Ergebnis Vernehmlassung
18%
3% Ja
Nein leer
79%
Abbildung 9: Frage 9a.
Eine deutliche Mehrheit von 95 Antwortenden (Total Ja und Nein 99) (u.a. alle Kantone, meh-
rere Parteien, bis auf den sgv alle Dachverbände, alle Branchenorganisationen) unterstützen,
dass NADIM-Nutzende einen minimalen Datenbestand (Kerndaten) bereitstellen müssen. Teil-
weise wird auf den Widerspruch zum Grundsatz der Freiwilligkeit hingewiesen und zu Umfang und Kompetenzregelung zur Festlegung des Kerndatensets gehen die Meinungen diametral auseinander.
Es wird ein Widerspruch festgestellt zwischen freiwilliger Teilnahme und bei einer Teilnahme, sich für die Lieferung eines Kerndatensets zu verpflichten (u.a. ZG, MOVI+).
Das Kerndatenset ist minimal zu halten, um möglichst viele Teilnehmende aus Eigeninteresse zu gewinnen (u.a. TI, NE, UR, OW, BPUK/KöV, FRS). Andere fordern möglichst umfassende Kerndaten
46/274 BAV-D-318B3401/238