Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 49Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Ergebnis Vernehmlassung
19%
Ja Nein 19% leer 62%
Abbildung 10: Frage 9b.
Eine Mehrheit von 75 Antwortenden (Total Ja und Nein 98) (u.a. 19 Kantone, die meisten Dach-
verbände, alle Branchenorganisationen) anerkennt, dass die Kompetenz für die Festlegung des Kerndatensets beim Bundesrat und der Betreiberin der NADIM liegen soll. Allerdings wird
ein starker Einbezug der Akteure gefordert und die Meinungen über die richtige Kompetenz-
stufe der Festlegungen gehen teilweise diametral auseinander.
Der Bundesrat soll nahe an den Bedürfnissen der Akteure entscheiden (u.a. FR, die Arbeitgeber, economiesuisse, VFAS, SATW, Swiss Data Alliance). Dazu ist der Einbezug der Akteure auf zweckmässige Weise vorzusehen (u.a. ZG, BL, BS, JU, BE, ZH, UR, LU, OW, BPUK/KöV, ASP, MOVI+, ParkingSwiss, LITRA, Flughafen Zürich, VBZ, VBL, SIA, AMAG, TCS, CHACOMO, FRS).
Das Kerndatenset ist auf gesetzlicher Ebene zu regeln (VöV).
Aufgrund der Stufengerechtigkeit soll der Bund nur Grundsätze vorgeben und die Detailvorgaben der Betreiberin überlassen (AI).
Bei Pflichtdatensätzen muss sich der Bund am zusätzlichen Aufwand beteiligten (u.a. SZ) beziehungsweise, am Aufwand für die Kantone und Städte (u.a. VD).
Mobilitätsfragen lassen sich ohne übergeordnete Koordination nicht lösen (u.a. FART).
Eine Minderheit von 23 Antwortenden (Total Ja und Nein 98) (u.a. 6 Kantone, sgv, und verschiedene Unternehmen) spricht sich gegen die vorgesehene Kompetenzregelung zur Festlegung des Kerndatensets aus. Sowohl Umfang (enge oder weite Definition) als auch Rege-
lungsebene (Gesetz, Verordnung, Betreiberin) werden teilweise diametral anders gesehen.
Die Mobilitätsanbieter bzw. die Akteure sind bei der Festlegung der Kerndaten einzubeziehen (u.a. NE, ZVV, TRAVYS, BG SA) und ein Eskalationspfad ist vorzusehen (Post).
Die Kerndaten sind auf Gesetzesstufe (Greenpeace, Pro Velo, VCS) oder Verordnungsstufe (Pusch) zu regeln.
49/274 BAV-D-318B3401/238