Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Ergebnis Vernehmlassung
27%
Ja 52% Nein leer
21%
Abbildung 12: Frage 9c.
Eine Mehrheit von 63 Antwortenden (Total Ja und Nein 89) (u.a. 18 Kantone, SP, SGB,) befürwortet eine Rücklieferungspflicht bei aufwändig zur Verfügung zu stellenden Daten. Dies ins-
besondere mit Verweis auf das Prinzip der Reziprozität, wobei auch auf die negativen Aspekte hingewiesen wird und dass der zu berücksichtigende Aufwand besser zu definieren ist.
Letztlich braucht es Anreize und nicht Hürden wie Vergütungssysteme für die Bereitstellung von Daten (u.a. FART, SATW, Swiss Data Alliance) und es geht um Kosten und Nutzen für die Teilnehmenden (TRAVYS). Der zusätzliche Aufwand ist zu definieren (AMAG, CHACOMO).
Das Prinzip der Reziprozität ist einzuhalten (u.a. ZH, FR, ZVV, VBL).
Eine Rücklieferungspflicht reicht möglicherweise nicht aus, um die Kosten für die Bereitstellung von Daten zu kompensieren (u.a. Post).
Eine Minderheit von 26 Antwortenden (Total Ja und Nein 89) (u.a. 6 Kantone, verschiedene Dachverbände und Branchenorganisationen) lehnt eine solche Pflicht ab, insbesondere weil
dies der Diskriminierungsfreiheit widerspricht bzw. die Komplexität und Regelungsdichte er-
höht.
Eine Rücklieferungspflicht würde der Diskriminierungsfreiheit widersprechen (u.a. sgv, ASP). Das Ausmass der Regelungen soll überschaubar bleiben (u.a. die Arbeitgeber, ecomiesuisse, VFAS) und Entgelte würde die Komplexität unnötig erhöhen (u.a. BL, BS).
Ergebnis Akteurgespräche
Diese Frage wurde vor dem Hintergrund der neu diskutierten Lösung mit der doppelten Freiwilligkeit (siehe Fragen 9 b und c) nicht speziell thematisiert.
54/274 BAV-D-318B3401/238