Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Eine Mehrheit von 74 Antwortenden (Total Ja und Nein 90) (u.a. 20 Kantone, SP, Städteverband, SGB, Travail.Suisse) ist der Ansicht, dass bei Verwendung der über die MODI bezoge-

nen Daten die Datenquelle ausgewiesen werden muss, insbesondere weil dies Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Einschätzung der Qualität ermöglicht.

Der Ausweis der Quelle ist unbedingt vorzusehen (NE, VBZ, vbl, ZVV).

Die Quellenangabe schafft Vertrauen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (ZH, MOVI+, RhB, TRA-VYS, TPG). Es ist eine Voraussetzung, um die Qualität einschätzen zu können (u.a. GE, JU, MyBuxi, SAC, ParkingSwiss). Das kann dazu beitragen, weitere Nutzende anzuziehen (FART).

Eine Verpflichtung zur Quellenangabe ist aber wohl nur schwierig umzusetzen (SO).

Der Ausweis der Quelle und die Weitergabe soll unter gleichen Bedingungen erfolgen, s. Share Alike unter Creative Commons (SATW, Swiss Data Alliance).

Eine Quellenangabe soll fakultativ sein (CSA/SSR).

Der Schutz personenbezogener Daten ist zu gewährleisten (VD).

Eine Minderheit von 16 Antwortenden (Total Ja und Nein 90) (u.a. 2 Kantone, economiesuisse, Die Arbeitgeber) lehnt eine Verpflichtung zur Quellenangabe ab, insbesondere weil qualitativ hochstehende Daten auch im Interesse des Datenanbieters sind.

Eine Benennung der Quelle soll freiwillig erfolgen, weil, wenn sich die MODI als Qualitätsmarke etabliert, wird dies von selbst im Interesse der Datenbezüger sein (BL, BS).

Eine Benennung der Quelle ist unnötig, da diese dem Infrastrukturbetreiber bekannt ist (fer-GE). Es ist weiter zu präzisieren, wie es weiter gehen soll, aber eine Dokumentation der Datenquellen wird grundsätzlich als wichtig erachtet (Flughafen Zürich).

Ergebnis Akteurgespräche

Die Frage wurde nicht thematisiert.

Tabelle 26: Ergebnis Vernehmlassung: Datenquelle ist auszuweisen.

Kategorie Ja Nein

Kantone AG, AI, AR, BE, FR, GE, GL, BL, BS

GR, JU, NE, SG, SH, SO, SZ,

TG, TI, VD, VS, ZG, ZH

Politische Parteien SP Dachverbände der Gemeinden, SSV/UVS Städte und Berggebiete

85/274 BAV-D-318B3401/238