Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Für das Vertrauen ist die Qualität und die Richtigkeit der Daten zu garantieren (ParkingSwiss).

Die Kernaufgaben werden gutgeheissen, aber der Bundesrat soll nicht die Kompetenz erhalten, der MDA neue Tätigkeiten zu delegieren (die Arbeitgeber, economiesuisse, Swiss, VFAS). Aber auch eine stetige marktorientierte Weiterentwicklung wird gewünscht (Flughafen Zürich).

Die Erfahrungen mit der SKI+ zeigen, dass eine rein staatlich geführte Organisation keine Lösungen kostengünstig entwickeln und betreiben kann (SOB, Openmobility.ch.ch). Für die Daten der öV-Unternehmungen soll aber die SKI weiterhin als Vorinstanz der MDA wirken.

Eine Minderheit von 12 Antwortenden (Total Ja und Nein 92) (u.a. SAB, sgv) ist damit nicht einverstanden, weil die Aufgaben nicht ausreichend definiert sind oder die Organisationsform abgelehnt wird.

Die Aufgaben sollen von einer privaten Organisation übernommen werden (sgv). Demgegenüber fordern andere, dass die Aufgaben der SBB übertragen werden (ZVV).

Die Liste der Aufgaben basiert auf zu wenig Erfahrungen (ACS) und ist durch ein Mandat weiter zu konsolidieren, wobei der öV-Vertrieb zu gewährleisten ist (FRS). Die formulierten Aufgaben der MDA sind politisch und machen es unmöglich, noch Mobilitätspolitik zu betreiben (EPFL).

Die MDA soll nicht gleichzeitig den Betrieb garantieren und zugleich Schnittstellen, Daten und Metadaten festlegen (MOVI+, TRAVYS).

Ergebnis Akteurgespräche

Der Funktions- und Aufgabenumfang der NADIM/MODI im Sinne eines Zielsystems wurde aus-

führlicher dargelegt. Es handelt sich um technische und organisatorische Funktionalitäten, die

im Betrieb der NADIM sichergestellt werden sollen. Bei den technischen Funktionalitäten handelt es sich um Standards für APIs, Schnittstellen, Daten und Services und um die Bereitstellung von technischen Services zu Information, Kauf und Buchung, Planung und Prognose sowie Peer-to-Peer sofern dazu ein Bedarf durch die Akteure geäussert wird. Die organisatorischen Funktionalitäten umfassen den Akteureinbezug, aber auch die Standardisierung sowie weitere Aufgaben, die erforderlich sind um die technologischen Funktionen sicherzustellen. Dieser Funktionsumfang wurde anerkannt und bestätigt. (S. Kapitel 1.2)

Tabelle 29: Ergebnis Vernehmlassung. Zweckmässigkeit der Aufgaben gemäss Art. 13 Abs. 2 Bst.

a - e des Gesetzes.

Kategorie Ja Nein

Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR,

GE, GL, GR, JU, LU, OW, SO,

SG, SH, SZ, TI, TG, UR, VD,

VS, ZG, ZH

Politische Parteien

Dachverbände der Gemeinden, SSV/UVS SAB Städte und Berggebiete

92/274 BAV-D-318B3401/238