Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/21: Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) · 54 Seiten

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5.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Vorlage enthält keine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen.

5.7 Datenschutz

Der neue Artikel 22 DSG48, in Kraft seit dem 1. September 2023, sieht vor, dass vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zu erstellen ist, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann. Gemäss Absatz 2 ergibt sich das hohe Risiko, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aus der Art, dem Umfang, den Umständen und dem Zweck der Bearbeitung. Es liegt namentlich vor:

a. bei der umfangreichen Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten; oder

b. wenn systematisch umfangreiche öffentliche Bereiche überwacht werden.

Die durchgeführte DSFA ergab, dass für diese Vorlage kein hohes Risiko vorliegt.

48 Bundesgesetz vom 25.09.2020 über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG; SR 235.1)