Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 10 Seiten

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2 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 3. Juni bis 26. September 2022. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und andere interessierte Kreise. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen.

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 40 Stellungnahmen ein. Die Kantone, die FDP und die SVP, die Dachverbände der Wirtschaft, Branchenverbände sowie bestimmte interessierte Kreise sprechen sich für das Abkommen aus. Die SP, der SGB und mehrere NGO unterstützen das ISA nicht und fordern Anpassungen.

Rückmeldungen nach Adressatenkreis Angeschrieben Eingegangene Stellungnahmen Kantone 2625

Konferenz der Kantonsregierungen 10

In der Bundesversammlung vertretene 113

politische Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände 30

der Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 83

der Wirtschaft Weitere interessierte Kreise 39

Total 5240

3 Ergebnisse der Vernehmlassung nach Adressaten

3.1 Kantone

Von den angeschriebenen 26 Kantonen nahmen 25 (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL,

GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) zum ISA mit Indonesien

Stellung. Alle Kantone unterstützen das Abkommen.

Insgesamt begrüsst werden die durch das Abkommen geschaffenen Rahmenbedingungen, da diese den Investorinnen und Investoren, die bereits auf dem indonesischen Markt aktiv sind oder dort investieren möchten, zusätzliche Rechtssicherheit bieten. Ebenfalls erwähnt werden die möglichen positiven Auswirkungen eines solchen Abkommens auf die Investitionsflüsse zwischen der Schweiz und Indonesien.

Die meisten Kantone weisen auch spezifisch auf den staatsvertraglichen Schutz der Schweizer Investitionen vor politischen Risiken hin. Dieser sei garantiert dank der im Abkommen enthaltenen Bestimmungen zum Schutz vor staatlichen Diskriminierungen, vor unrechtmässigen und nicht angemessen entschädigten Enteignungen, vor ungerechtfertigten Hindernissen für Zahlungen und Kapitalbewegungen, zur Gewährleistung einer gerechten und billigen Behandlung und zur Möglichkeit der Anrufung eines Schiedsgerichts zur Streitbeilegung.

Einige Kantone befürworten auch die im Abkommen vorgesehenen Transparenzregeln sowie den Verhaltenskodex für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und die Aufnahme von Bestimmungen zur Anerkennung der Standards im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen, zur Korruptionsbekämpfung und zur Vereinbarkeit der Ziele des Investitionsschutzes mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung.