Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 10 Seiten
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1 Gegenstand der Vernehmlassung
Mit einem Bestand von über 1’406 Milliarden Schweizerfranken Direktinvestitionen im Ausland (Stand Ende 2021) gehören Schweizer Unternehmen weltweit zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. 2021 entsprach dies 175 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Damit belegt die Schweiz den vierten Platz der Länder mit dem höchsten Bestand an ausländischen Direktinvestitionen im Verhältnis zum BIP.1 Bilaterale Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (ISA) spielen eine zentrale Rolle, um für ausländische Investitionen günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie gewähren den Investorinnen und Investoren in Ergänzung zum nationalen Recht des Gaststaates zusätzliche Rechtssicherheit und Schutz vor politischen Risiken. Dadurch stellen sie zugleich auch ein Instrument zur Förderung von Direktinvestitionen dar. Letztere tragen zur wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung – gerade auch in Entwicklungsländern bei, was deren Interesse am Abschluss von ISA erklärt. Die Schweiz verfügt über 111 bilaterale ISA, die in Kraft sind.
Indonesien gehört mit Japan, Singapur und China zu den wichtigsten Destinationen für Schweizer Direktinvestitionen in Asien. 2021 betrug der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Indonesien knapp 1.7 Milliarden Schweizerfranken und die Zahl der von Schweizer Unternehmen in Indonesien geschaffenen Arbeitsplätze lag bei 16’000. Die Schweiz schloss 1974 erstmals ein ISA mit Indonesien ab. 2014 beschloss die indonesische Regierung, alle bestehenden ISA, auch dasjenige mit der Schweiz, zu kündigen. Das ISA von 1974 trat daher per 8. April 2016 ohne Ersatz ausser Kraft. Durch den Abschluss eines neuen ISA mit Indonesien verfolgt die Schweiz das Ziel, die bestehende Vertragslücke zu schliessen.
Das ISA mit Indonesien gewährt Schweizer Investitionen in Indonesien – wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz – auf staatsvertraglicher Ebene Schutz vor politischen Risiken. Dabei stehen folgende Schutzstandards im Vordergrund: Schutz vor staatlicher Diskriminierung (Inländerbehandlung und Meistbegünstigung); Schutz vor unrechtmässigen und nicht angemessen entschädigten Enteignungen; Schutz vor Einschränkungen des Transfers von Erträgen und anderen Beträgen im Zusammenhang mit Investitionen; Gewährung der sogenannten gerechten und billigen Behandlung. Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es, die Einhaltung der Vertragsbestimmungen wenn nötig vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen.
Beim vorliegenden Abkommen mit Indonesien handelt es sich um das erste ISA der Schweiz, das auf einer neuen Verhandlungsgrundlage beruht. Es enthält zusätzliche bzw. detailliertere Bestimmungen, um den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens einzuschränken. Zudem wird durch spezifische Bestimmungen,
u. a. zum Regulierungsrecht der Staaten, die Vereinbarkeit der Ziele des Investitionsschutzes mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung gewährleistet.
Im September 2021 wurden die Verhandlungen für das neue ISA nach sieben Verhandlungsrunden abgeschlossen. Es wurde am 26. Januar 2022 durch den Bundesrat genehmigt und am 24. Mai 2022 unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet.
Das Abkommen steht im Einklang mit den Zielen der Legislaturplanung 2019–20232, der Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik 2021 des Bundesrates3 und der Entwicklungspolitik der Schweiz4.
1 Quelle OECD: https://data.oecd.org/fdi/fdi-stocks.htm.
2 BBl 2020 1777.
3 Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates vom 24. November 2021, S. 41, Handlungsfeld 6.
4 Programm für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 2021−2024 des SECO: https://www.seco-cooperation.admin.ch/secocoop/de/home/laender/indonesien.html.