Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 10 Seiten
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Caritas, die Koalition für Konzernverantwortung, Public Eye und Solidar Suisse anerkennen die Bedeutung und den Mehrwert der Schweizer Investitionen in Indonesien und begrüssen den neuen Verhandlungsansatz der Schweiz, auch wenn die Bestimmungen im ISA für sie nicht weit genug gehen. Sie bemängeln, dass nicht explizit auf die Menschenrechte Bezug genommen wird und dass die Bestimmungen im Bereich der Konzernverantwortung und der Korruptionsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Umweltstandards nicht verbindlich genug seien. Ausserdem fehle ein Mechanismus zur Umsetzung entsprechender Bestimmungen. Sie wünschen eine noch klarere Formulierung des staatlichen Regulierungsrechts und der Konzernverantwortung, die Einführung einer entsprechenden Sorgfaltspflicht, die Ausnahme vom Streitbeilegungsmechanismus im Falle von Pflichtverletzungen durch die Investorinnen und Investoren oder eine Reduktion der gewährten Entschädigung sowie Änderungen am Investor-Staat-Schiedsverfahren oder dessen Ersatz. Die Koalition für Konzernverantwortung bringt vor, dass im ISA auch menschenrechtliche Pflichten verankert werden müssen und dass es in der Schweiz ein Konzernverantwortungsgesetz brauche. Nach Ansicht von Solidar Suisse gehen zudem die Regeln zur Finanzierung von Schiedsverfahren durch Dritte nicht weit genug und die lokale Zivilgesellschaft müsste einbezogen werden, wenn sie von internationalen Investitionen betroffen ist. Gemäss Public Eye sollten die Nachhaltigkeitsziele im Aussenwirtschaftsgesetz verankert werden. Ausserdem ist die Organisation der Meinung, dass der Enteignungsbegriff zu weit gefasst ist und damit das staatliche Regulierungsrecht einschränke (u. a. Schutz des Service Public), dass das Investor-Staat-Schiedsverfahren weggelassen werden sollte und dass es keine Übergangsfrist für das frühere ISA geben sollte bzw. eine Klagemöglichkeit auf der Grundlage des früheren ISA auszuschliessen sei.
IISD hat das Abkommen analysiert und begrüsst mehrere Bestimmungen, darunter die enge Definition des Begriffs «Investor», welche das sog. "Treaty Shopping" verhindert, die Verankerung des Regulierungsrechts im öffentlichen Interesse, die spezifischen Ausnahmen in bestimmten Schutzstandards sowie die Verweise auf die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen und die Korruptionsbekämpfung. IISD sieht jedoch auch verschiedene problematische Aspekte und fordert u.a. eine engere Definition des Begriffs «Investition», eine Stärkung des Regulierungsrechts durch zusätzliche spezifische Ausnahmen in den Schutzstandards (z.B. bei der indirekten Enteignung) und strengere Regeln für die Berechnung von Schadenersatz. IISD ist auch der Ansicht, dass die Bestimmungen zu Nachhaltigkeit, gesellschaftlicher Verantwortung der Unternehmen und Korruption weiter gehen und Gegenstand von Durchsetzungsmechanismen sein sollten. Ausserdem müssten gemäss IISD der Investitionsschutz im Falle von Menschenrechtsverstössen und Korruption ausgeschlossen und die Regeln für Investor-Staat-Schiedsverfahren angepasst werden (u.a. Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs im Gaststaat und Einschränkung der Drittfinanzierung).
4 Ergebnisse der Vernehmlassung nach Themenbereichen
Im Folgenden werden die wichtigsten Bemerkungen nach Themen zusammengefasst.
4.1 Begriff der «Investition»
Die FDP, economiesuisse und SwissHoldings heben die Bedeutung der internationalen Investitionen und der Schweizer Investitionen in Indonesien hervor und begrüssen den umfassenden Investitionsbegriff.
Alliance Sud und das IISD sind der Meinung, dass die Definition des Begriffs der «Investition» (Art. 1 Abs. 6) zu weit gefasst ist, da sie nicht zwischen umweltbelastenden, CO2-intensiven und emissionsarmen Investitionen unterscheidet. Sie fordern, dass der durch das Abkommen gewährte Schutz auf nachhaltige Investitionen beschränkt wird.
4.2 Rechte und Pflichten der Investorinnen und Investoren
Die SP, Alliance Sud, Caritas, Koalition für Konzernverantwortung, Solidar Suisse und
IISD sind der Ansicht, dass die Pflichten für Investoren im Bereich der Nachhaltigkeit fehlen