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Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 10 Seiten

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Der SGB schreibt, dass er die Schwierigkeiten anerkennt, die sich für ausländische Investorinnen und Investoren ergeben können, wenn sie in einem parteiischen und ineffizienten Rechtssystem klagen müssen, und unterstützt daher grundsätzlich den Abschluss eines ISA. Obwohl der SGB mehrere Verbesserungen zu früheren Abkommen sieht, verlangt er Nachbesserungen am ISA mit Indonesien. Nach Meinung des SGB fehlen Pflichten im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen sowie die Möglichkeit für Arbeitnehmende, bei Verletzungen ihrer Rechte gegen Unternehmen zu klagen. Ausserdem hält der SGB das Regulierungsrecht der Staaten für nicht ausreichend geschützt und fordert, dass die Regulierungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht nicht Gegenstand von Klagen vor einem Schiedsgericht sein dürfen.

3.5 Weitere interessierte Kreise

Zwei Wirtschaftsverbände (scienceindustries und SwissHoldings) haben zum ISA Stellung genommen. Sie unterstützen das Abkommen.

SwissHoldings unterstreicht, wie zentral Direktinvestitionen für die Schweiz sind und wie wichtig Indonesien in diesem Zusammenhang ist. Ausserdem komme dem Investitionsschutz durch Staatsverträge eine essenzielle Bedeutung zu, wobei effektiver Investitionsschutz einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus voraussetze. Der Verband betont, dass das ISA die durch die Kündigung des früheren Abkommens entstandene Vertragslücke schliesst und zusammen mit dem FHA zur Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beiträgt. Der Dachverband weist auf die Dynamik hin, die das ISA auf die bilateralen Investitionsflüsse ausübt, und auf dessen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Er hebt die durch das Abkommen geschaffene rechtliche Absicherung vor politischen Risken und den wichtigen Rechtsschutz hervor, wie etwa das Diskriminierungsverbot, den Schutz vor willkürlicher Enteignung, den Schutz vor ungerechter und unbilliger Behandlung, den freien Kapitaltransfer und die Verankerung des staatlichen Regulierungsrechts. Der Verband betont, dass das Abkommen den aktuellen Standards entspricht.

Gemäss scienceindustries ist das ISA auch wichtig als Instrument für die Planungssicherheit, die Stabilität und den Schutz der Investitionen sowie zur Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Zudem begrüsst der Verband die Schliessung der durch die Kündigung des früheren Abkommens entstandenen Rechtslücke.

Die Schweizerische Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sieht das Abkommen

als einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Investitionen in Indonesien und zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Laut der ASA entsprechen die Bestimmungen zur Streitbeilegung den internationalen Standards; zudem seien auch alternative Mechanismen (Mediation) vorgesehen und das Risiko der fehlenden Unabhängigkeit der Gerichte in einem Partnerstaat würde durch das Verfahren entschärft.

Die Organisationen Alliance Sud, Caritas, IISD, Koalition für Konzernverantwortung,

Public Eye und Solidar Suisse haben sich ebenfalls zum Abkommen geäussert.

Alliance Sud begrüsst, dass das Abkommen bedeutende Innovationen enthält und neue gute Praktiken übernimmt, und hält fest, dass es eindeutig einen Fortschritt darstellt. Die Allianz anerkennt, dass der Rahmen für das Regulierungsrecht verbessert wurde, und befürwortet die Präzisierung, wonach die indirekte Enteignung auf die Erteilung von Zwangslizenzen nach dem WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum keine Anwendung findet. Alliance Sud ist jedoch der Ansicht, dass die Weiterentwicklungen nicht ausreichen, und verlangt Änderungen am Abkommen bei den Investorenpflichten, der Inländerbehandlung, den Bestimmungen zu den von den Investorinnen und Investoren einforderbaren günstigeren Bedingungen sowie der Enteignung und den Regeln des Investor-Staat-Schiedsmechanismus, sofern Letzterer nicht ganz gestrichen werden kann.