Vorlage

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern BBl

Art. 20 Ausführungsbestimmungen

Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.

Art. 21 Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

3Die Artikel 13–16 gelten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens während 14 Jahren.