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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 15 (Art. 35a Abs. 2)
Konformitätserklärung für Druckfarben
Die schriftliche Erklärung gemäss Artikel 35a Absatz 2 muss folgende Angaben enthalten:
1 Identität und Adresse der verantwortlichen Person, die die Konformitätserklä-
rung ausstellt;
2 Identität und Adresse der verantwortlichen Person, die die Druckfarbenschich-
ten als Bestandteil eines Bedarfsgegenstandes, Druckfarben sowie die für die Herstellung der Druckfarben bestimmten Stoffe herstellt oder importiert;
3 Identität der Druckfarbenschichten als Bestandteil eines Bedarfsgegenstandes,
der Druckfarben sowie der für die Herstellung der Druckfarben bestimmten Stoffe;
4 Datum der Erklärung;
5 Bestätigung, dass die Druckfarbenschichten als Bestandteil eines Bedarfsgegen-
standes, die Druckfarben sowie die für die Herstellung der Druckfarben bestimmten Stoffe den einschlägigen Vorschriften des 12. Abschnitts sowie der LGV17 entsprechen;
6 Auflistung aller Substanzen, die den Druckfarben absichtlich beigefügt wurden;
7 angemessene Informationen zu den verwendeten Stoffen oder deren Abbaupro-
dukten, für welche die Anhänge 2 oder 10 Beschränkungen oder Spezifikationen enthalten, damit auch die nachgelagerten verantwortlichen Personen die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherstellen können;
8 angemessene Informationen zu den verwendeten Stoffen oder deren Abbaupro-
dukten, die aufgrund des Lebensmittelrechts und dieser Verordnung Beschränkungen unterliegen; gewonnen aus Versuchsdaten oder theoretischen Berechnungen über deren spezifische Migrationswerte, sowie gegebenenfalls spezielle Reinheitskriterien gemäss Lebensmittelrecht, damit auch die nachgelagerten verantwortlichen Personen diese Beschränkungen einhalten können;
9 Spezifikationen zur Verwendung der Druckfarben, etwa zu:
9.1 den Gruppen von Bedarfsgegenständen, auf denen die Druckfarbe verwendet
werden darf,
9.2 den Lebensmitteln, die mit dem bedruckten Bedarfsgenstand in Berührung kom-
men:
9.2.1 Arten von Lebensmitteln, die damit in Kontakt kommen dürfen
9.2.2 Dauer und Temperatur der Behandlung und Lagerung bei Kontakt mit dem Le-
bensmittel
17 SR 817.02