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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten

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Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 15 (Art. 35a Abs. 2)

Konformitätserklärung für Druckfarben

Die schriftliche Erklärung gemäss Artikel 35a Absatz 2 muss folgende Angaben enthalten:

1 Identität und Adresse der verantwortlichen Person, die die Konformitätserklä-

rung ausstellt;

2 Identität und Adresse der verantwortlichen Person, die die Druckfarbenschich-

ten als Bestandteil eines Bedarfsgegenstandes, Druckfarben sowie die für die Herstellung der Druckfarben bestimmten Stoffe herstellt oder importiert;

3 Identität der Druckfarbenschichten als Bestandteil eines Bedarfsgegenstandes,

der Druckfarben sowie der für die Herstellung der Druckfarben bestimmten Stoffe;

4 Datum der Erklärung;

5 Bestätigung, dass die Druckfarbenschichten als Bestandteil eines Bedarfsgegen-

standes, die Druckfarben sowie die für die Herstellung der Druckfarben bestimmten Stoffe den einschlägigen Vorschriften des 12. Abschnitts sowie der LGV17 entsprechen;

6 Auflistung aller Substanzen, die den Druckfarben absichtlich beigefügt wurden;

7 angemessene Informationen zu den verwendeten Stoffen oder deren Abbaupro-

dukten, für welche die Anhänge 2 oder 10 Beschränkungen oder Spezifikationen enthalten, damit auch die nachgelagerten verantwortlichen Personen die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherstellen können;

8 angemessene Informationen zu den verwendeten Stoffen oder deren Abbaupro-

dukten, die aufgrund des Lebensmittelrechts und dieser Verordnung Beschränkungen unterliegen; gewonnen aus Versuchsdaten oder theoretischen Berechnungen über deren spezifische Migrationswerte, sowie gegebenenfalls spezielle Reinheitskriterien gemäss Lebensmittelrecht, damit auch die nachgelagerten verantwortlichen Personen diese Beschränkungen einhalten können;

9 Spezifikationen zur Verwendung der Druckfarben, etwa zu:

9.1 den Gruppen von Bedarfsgegenständen, auf denen die Druckfarbe verwendet

werden darf,

9.2 den Lebensmitteln, die mit dem bedruckten Bedarfsgenstand in Berührung kom-

men:

9.2.1 Arten von Lebensmitteln, die damit in Kontakt kommen dürfen

9.2.2 Dauer und Temperatur der Behandlung und Lagerung bei Kontakt mit dem Le-

bensmittel

17 SR 817.02