Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur
Änderung der Verordnung des EDI über die Hygiene
beim Umgang mit Lebensmitteln
(Hygieneverordnung EDI, HyV, SR 817.024.1)
vom ...
I. Ausgangslage
Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2021/3821 wurden Anforderungen an Transportbehälter und Ausrüstungen, die für Lebensmittel verwendet werden, festgelegt, um das Vorhandensein von Stoffen, die Allergien oder unerwünschte Reaktionen auslösen können, zu verhindern oder zu begrenzen. Diese sollen ins Schweizer Recht übernommen werden. Ebenfalls aus dem EU-Recht übernommen werden sollen die Grundsätze der Verordnung (EU) 2021/382, die festlegt, unter welchen Bedingungen Lebensmittel umverteilt werden können. Mit diesen Bestimmungen soll verhindert werden, dass überschüssige aber sichere Lebensmittel entsorgt werden. Akteure der Lebensmittelumverteilung können nebst sozialen Supermärkten auch Vereine und Organisationen zur "Lebensmittelrettung" sein, wie beispielsweise "Tischlein deck dich".
Die vom Parlament angenommene 20.4349 Motion Silberschmidt «Ressourcenverschleiss bei Verpackungen verkleinern, Verkauf von tiefgekühlten Lebensmittel ohne Vorverpackung erlauben» fordert, dass tiefgefrorene Lebensmittel im Einzelhandel zur direkten Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr vorverpackt sein müssen. Die Umsetzung dieser Motion erfolgt ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Revision der HyV.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Art. 12 Abs. 8 Transport
Der Codex Alimentarius hat im Herbst 2020 einen Verhaltenskodex für das Allergenmanagement im Lebensmittelbereich (CXC 80-2020) publiziert. Dieser enthält Empfehlungen, wie Lebensmittelallergene mit einem harmonisierten Ansatz und auf der Grundlage allgemeiner Hygieneanforderungen entlang der Lebensmittelkette eingedämmt werden können.
Um diesen Codex Standard umzusetzen und damit in der Schweiz hergestellte Lebensmittel diesem Standard entsprechen, werden Vorschriften zur Einführung einer guten Hygienepraxis festgelegt. Damit soll verhindert oder begrenzt werden, dass Stoffe oder Erzeugnisse, die nach Anhang 9 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, in Ausrüstungen und Transportbehältern, die für die Ernte, zur Beförderung oder zur Lagerung von Lebensmitteln verwendet werden, vorhanden sind.
1 Verordnung (EU) 2021/382 der Kommission vom 3. März 2021 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene hinsichtlich des Allergenmanagements im Lebensmittelbereich, der Umverteilung von Lebensmitteln und der Lebensmittelsicherheitskultur, ABL 74/3 vom 04.03.2021. 061/2014/00084 \ COO.2101.102.1.254490 - 205.01.00.11 VL 1/3