Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/39: Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur · 8 Seiten

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Übersicht

Die Finanzierung der heute bestehenden fünf Autoverlade (Lötschberg, Vereina, Furka, Oberalp, Simplon) bedarf

einer teilweisen Neuordnung. Für anstehende Infrastrukturinvestitionen ist ein Zusatzkredit zum laufenden Ver-

pflichtungskredit Investitionsbeiträge Autoverlad erforderlich.

Ausgangslage

Derzeit werden in der Schweiz fünf Autoverlade betrieben. Diese wurden einer volkswirtschaftlichen Beurteilung unterzogen und ihr künftiger Finanzierungsbedarf wurde beurteilt. In den nächsten Jahren stehen grössere Erneuerungsinvestitionen an und es ist zu entscheiden, aus welchen Quellen diese gedeckt werden sollen. Seit 1985 werden die Autoverlade mit zweckgebundenen Strassenmitteln gefördert. Neben den jährlichen Abgeltungen haben die Eidgenössischen Räte mit dem Voranschlag 2019 einen ab 2019 laufenden Verpflichtungskredit von 60 Millionen für Investitionen bewilligt.

Inhalt der Vorlage

Die Beurteilung der fünf Autoverlade ergibt für drei von ihnen (Lötschberg, Vereina, Furka) eine grundlegende Erschliessungsfunktion in Ergänzung des Nationalstrassennetzes, vor allem im Winter. Demgegenüber ergänzt der Autoverlad Simplon eine ganzjährig offengehaltene Nationalstrasse; dessen Weiterbetrieb bleibt somit eine kantonale Aufgabe. Der Verlad über den Oberalppass hat seit der Winteröffnung des Lukmanierpasses an Bedeutung verloren; die geringe Nachfrage rechtfertigt die hohen Kosten nicht mehr und er wird deshalb per 2023 eingestellt.

Die drei Autoverlade von nationaler Bedeutung arbeiten heute teilweise kostendeckend, dies allerdings nur dank dem Umstand, dass wesentliche Investitionen in der Vergangenheit à fonds perdu erfolgten, es sind also keine Investitionsfolgekosten zu tragen. Bei der Frage, ob dieses System aufrechterhalten werden soll, wurden Vergleiche mit ähnlichen Bereichen angestellt. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Finanzierung anzupassen ist.

Das Rollmaterial der Autoverlade soll künftig so wie im regionalen Personenverkehr fremdfinanziert werden. Sofern

für den Betrieb eines Autoverlads ungedeckte Betriebskosten zu erwarten sind, kann eine jährliche Betriebsabgeltung vereinbart werden.

Die strassenseitige Infrastruktur soll wie bisher aus zweckgebundenen Strassenmitteln (Spezialfinanzierung Stras-

senverkehr) finanziert werden.

Die eisenbahnseitige Infrastruktur kann aus dem Bahninfrastrukturfonds finanziert werden. Der Autoverlad entrichtet

für deren Benutzung die üblichen Trassenpreise.

Neben dem Aspekt der Erschliessung haben die Autoverlade auch umweltpolitisch eine Bedeutung, indem sie Umweg- und Passfahrten vermeiden helfen.