Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/39: Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur · 8 Seiten

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1.5 Geprüfte Alternativen

Es wurde geprüft, ob eine verstärkte Investitionsfinanzierung aus Strassenmitteln vorzusehen wäre. Auf Seite der BIFfinanzierten Anlagen ergäben sich daraus schwierige Abgrenzungsfragen, weil zwar die Gesamtanlage auf die Kapazitätsbedürfnisse des Autoverlads Rücksicht nehmen muss, dies aber nicht auf bestimmte Komponenten bezogen werden kann. Es ist sinnvoller, jährlich einen Pauschalbeitrag aus der Strassenfinanzierung in den BIF einzulegen, wie das aktuell mit der Begründung des Baus der Neuen Alpentransversalen bis zur Rückzahlung der Bevorschussung des BIF der Fall ist.

Die Finanzierung des Rollmaterials mit A-Fonds-perdu-Beiträgen wäre auch weiterhin möglich. Es erscheint aber logischer, hier den gleichen Weg zu beschreiten, wie im regionalen Personenverkehr, indem das Rollmaterial fremdfinanziert wird, aber die Folgekosten im Rahmen einer allfälligen Abgeltungszahlung anrechenbar sind.

1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202010 zur Legislaturplanung 2019–2023, noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202011 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt. Der Bedarf der vorliegenden Botschaft wurde erst mit den beiden Erhebungen des BAV bei den Betreiberinnen Ende 2018 resp. anfangs 2020 erkannt. Er konnte 2018, bei der Erstellung der Legislaturplanung, nicht vorhergesehen werden.

2 Inhalt des Kreditbeschlusses

2.1 Antrag des Bundesrates und Begründung

Weil die Autoverladeanlagen und das eingesetzte Rollmaterial in den kommenden Jahren einen sehr hohen Erneuerungsbedarf aufweisen und die Unternehmen die anstehenden Investitionen nicht oder nur sehr beschränkt mit Eigenmitteln finanzieren können, hat das Parlament Ende 2018 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 60 Millionen Franken bewilligt. Mit diesen Mitteln wurden bzw. werden seit 2019 die prioritären Erneuerungsvorhaben realisiert werden. Die Beiträge werden à fonds perdu gewährt.

Die Mittel des Verpflichtungskredits Investitionsbeiträge Autoverlad 2019 in der Höhe von 60 Millionen sind per Ende 2021 verpflichtet. Das BAV hat deshalb anfangs 2020 bei den Betreiberinnen den Mittelbedarf für die ab 2022 laufenden Erneuerungen erhoben. Diese Erhebung hat einen zusätzlichen Bedarf von 140 Millionen ergeben. Davon entfällt der grösste Teil auf Rollmaterial. Ein zusätzlicher Verpflichtungskredit ist nur für Investitionen in die strassenseitige Infrastruktur vorzusehen (siehe Ziff. 1.3), wofür 40 Millionen ausreichend sind.

Mit dem vorliegenden Kreditbeschluss soll die Finanzierung von weiteren Erneuerungsvorhaben der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur mittels Gewährung von Investitionsbeiträgen nach Artikel 18 MinVG in der Form eines Zusatzkredites zum laufenden Verpflichtungskredit Investitionsbeiträge Autoverlad 2019 sichergestellt werden. Da die Investitionen eine längere Vorlaufzeit haben, muss das BAV Finanzierungszusagen erteilen können, bevor die Voranschlagskredite bereitstehen. Die Bedingungen für die Finanzierung werden vom BAV in einer beschwerdefähigen Zusicherungsverfügung festgelegt.

2.2 Inhalt der Vorlage, Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Da es sich um einen Zusatzkredit zu einem bestehenden Kredit handelt, wird hier auch dieser dargestellt. Für die Gewährung der Investitionsbeiträge galten aber noch andere Regeln, insbesondere konnten noch Fahrzeuge mitfinanziert werden.

Vorhaben Verpflichtungskredit 2019

Mit dem laufenden Verpflichtungskredit 2019 in der Höhe von 60 Millionen wurden resp. werden die folgenden Vorhaben finanziert:

Unterneh- Vorhaben Mittelbedarf in men Mio. CHF12

BLS Refit von 6 Lokomotiven des Typs Re 465 4.2 BLS Beschaffung 1 Verladewagen für Simplon 0.9 BLSN Autoverladeanlagen Goppenstein 0.4 BLSN Thermoportale Kandersteg & Goppenstein 2.6 MGB Refit von 9 Lokomotiven des Typs HGe 4/4 II 22.0 MGB Neues Zutrittssystem Autoverlad Furka 1.2 RhB Kauf 1 Lokomotive Ge 4/4 II von MOB 6.1 RhB 6 Auffahrwagen ohne Schutzbogen (AOS) 10.7

10 BBl 2020 1777

11 BBl 2020 8385

12 Beträge ohne allfällige projekt-/teuerungsbedingte Mehrkosten und nicht rückforderbare Mehrwertsteuer, durchschnittliche Kostengenauigkeit +/-15 Prozent, Kostenstand Februar 2018.