Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/39: Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur · 8 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Würde das Zinsniveau auf bis zu 4% ansteigen, ergäben sich durchschnittliche jährliche Zinskosten von bis zu 10 Millionen Franken.
Sofern die steigenden Kosten im Umfang von bis zu 2 Millionen Franken durch Mehrerlöse (Preisdifferenzierungen) gedeckt werden könnten, bliebe als nächster Schritt die Senkung der Deckungsbeiträge des Autoverlads auf null Prozent. Dies würde den BIF um jährlich 3 Mio. Fr. belasten, indem entsprechend höhere Abgeltungen an die Infrastrukturbetreiberinnen bezahlt werden müssten.
Bei weiterem Kostenanstieg müssen die Unternehmen Abgeltungen beantragen, die bei tiefen Zinsen bis in zehn Jahren um 5 Millionen Franken ansteigen würden, bis in 20 Jahren um 11 Millionen Franken. Da dieser Abgeltungserhöhung der Wegfall von Investitionsbeiträgen im Umfang von durchschnittlich 8 Millionen Franken gegenübersteht, ergibt sich anfänglich eine Entlastung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, später eine leichte Mehrbelastung. Sollte allerdings das Zinsniveau steigen, könnte die Mehrbelastung wesentlich stärker ausfallen.
Autoverlad 2022 2032 2042 Bemerkungen (ohne Teuerung)
Kosten Autoverlad
Abschreibungskosten 4 *) 14 (+10) 20 (+6) *) zu verifizieren
Deckungsbeitrag Trassenpreis 3 0 (-3) 0 zu Lasten BIF
Zinskosten (bis 4%) … (max. 7) (max. 10) nicht eingerechnet
übrige Kosten Autoverlad 45 4545
Erlöse Autoverlad Markterlöse 50 52 (+2)52
Abgeltung (ohne Zinskosten) 2 7 (+5) 13 (+6) Zinskosten könnten zusätzlich
anfallen
Investitionsbeiträge à fonds perdu 12 4 (-8) 4 Entfall Fahrzeugfinanzierung
Belastung Bund MinVG 14 11 17 Abgeltung + Investitionsbeiträge
Mehrbelastung BIF 3 3 geringere Trassenpreiserlöse,
dadurch höhere Abgeltung
3.2 Personelle Auswirkungen
Für die Weiterführung der Investitionsbeiträge an die Autoverlade ist keine Erhöhung des Personalbestandes erforderlich.
3.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die vorliegende Vorlage hat keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden, da der Bund die Investitionsbeiträge alleine finanziert.
3.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Autoverlade erfüllen – insbesondere im Winter - eine wichtige Erschliessungsfunktion von Randgebieten, welche stark touristisch geprägt sind. Mit der beantragten Gewährung von Investitionsbeiträgen können politisch unerwünschte starke Tariferhöhungen, welche zudem mit einem spürbaren Nachfragerückgang verbunden wären, vermieden werden. Gleichzeitig wird mit der Regelung zum Deckungsbeitrag ein Anreiz für die Betreiberinnen gesetzt, die Preise so zu gestalten, dass sie die Zahlungsbereitschaft berücksichtigen. Mit der Unterstützung der Autoverlade leistet der Bund einen nicht unerheblichen Beitrag an die Güterversorgung, die Erhaltung von Arbeitsplätzen (bei Betreiberinnen und Gewerbe wie z.B. Restaurants) und damit insgesamt an die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen.
3.5 Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt
Die Autoverlade sichern die Anbindung an das überregionale und nationale Verkehrsnetz. Sie sind somit nicht nur verkehrspolitisch bedeutsam. Sie tragen zum Austausch zwischen den Regionen und den Kantonen bei. Dies ist vor allem bei den Autoverladen Vereina und Lötschberg von Bedeutung: Der Autoverlad Vereina ist im Winter die einzige valable Alternative zur geschlossenen Flüela-Passstrasse. Der Autoverlad Lötschberg ist der Ersatz für den nicht gebauten Rawil-Strassentunnel. Die Autoverlade entlasten die Umwelt, indem längere Umwegfahrten und Staus auf anderen, zum Teil stark belasteten Strassenabschnitten vermieden werden. Die vom Strassenverkehr verursachten negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt können dadurch gesenkt werden.